Full text: Die Luftschiffahrt nach ihrer geschichtlichen und gegenwärtigen Entwicklung

Luftschifferrecht. 
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wenn hier fremde Luftschiffer gelandet sind. Es ist sehr leicht, aus 
der Höhe Festungswerke zu studieren; die photographische Kamera 
vermag nach bestimmten Verfahren aus vier, fünf und mehr Kilo- 
metern scharfe Bilder von Befestigungsanlagen zu bringen. Des- 
halb kann man es keinem Staate verargen, wenn man absolut zu 
verhindern sucht, daß fremde Luftschiffer in die Werke der Landes- 
verteidigung Einblick gewinnen. Voraussichtlich werden in diesem 
Punkt scharfe Bestimmungen erlassen werden. 
Eine große Rolle spielt es hierbei, ob die Luftschiffer Privat- 
leute oder Angehörige des Heeres und der Marine oder Staats- 
beamte sind. Dies führt auf einige andere Punkte. Es muß scharf 
zwischen Staats- und Privatballons unterschieden werden, weil die- 
selben sowohl in den eigenen Staaten als auch im Auslande ver- 
schieden behandelt werden müssen. 
Staatsballons können Militär- oder Zivilballons sein. Ein 
Militärballon steht unter dem Befehl eines Offiziers der Land- 
armee oder der Marine, welcher von der Militärbehörde das Kom- 
mando über den Ballon erhalten hat, der mitsamt der Ausrüstung 
auch dem Militär gehört. 
Ein Staats-Zivilballon wird von einem Beamten geführt, der mit 
einem den Zivilbehörden gehörenden Luftschiffe Auffahrten dienst- 
lich zu unternehmen hat. 
Alle übrigen Luftfahrzeuge fallen unter die Kategorie der 
Privatballons, gleichgültig, ob sie von einem. Offizier oder Beamten 
privatim geführt werden. 
Es soll nun unbedingt verlangt werden, daß alle Ballons ebenso 
wie die Schiffe unzweideutig kenntlich gemacht werden. Der Kom- 
mandeur der russischen Luftschiffer, Oberst von Kowanko, hatte 
schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß die unliebsamen 
Vorkommnisse, eine Beschießung deutscher und österreichischer 
Ballons durch russische Grenzkosaken, lediglich in dem Fehlen 
einer Flagge ihren Grund gehabt hätten. Die Russen sind gewohnt, 
an allen bemannten Ballons die Flagge zu führen, und sehen des- 
halb alle ohne Flagge fahrenden Luftschiffe als Registrierballons an. 
Da es nun bekannt ist, daß den Findern eines Ballons besondere 
Belohnungen zuerkannt werden, haben die Soldaten mehrfach die 
Landung eines solchen Ballons durch Schüsse herbeizuführen ge- 
sucht. In gleicher Weise hat man auch in neuester Zeit Aerostaten, 
deren Bemannung man zweifelsohne von unten gesehen hat, durch 
Schüsse zur Landung gezwungen.
	        
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