Luftschifferrecht.
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Die Forderung nach einem staatlichen »Brevet« ist deshalb eine
Forderung im allgemeinen Staatsinteresse.
Besondere Vorschriften wurden in Brüssel für die Ballonbesitzer
vorgeschlagen:
Alle Privatluftschiffe müssen beim Staate angemeldet und ein-
geschrieben werden. Jedes Luftschiff erhält Namen, Inhaltsbezeich-
aung und Nummer, die in großer Schrift auf der Hülle anzubringen
sind. Auch der Wohnort des Besitzers muß genau angegeben sein.
Heimatshafen und Nummer sind in roter Farbe anzubringen.
Die Abfahrt jedes Privatballons wird durch den Staat kontrolliert.
Staatsballons brauchen keine Papiere zu führen, dagegen müssen
die Privatballons eine Abschrift der staatlichen Eintragung bei sich
haben und eine Liste der Bemannung aufstellen.
Die Signale müssen vorschriftsmäßig angebracht. sein, Bord-
journal ist zu führen, und der Führer muß seine Qualifikations-
urkunde, wie schon erwähnt wurde, bei sich tragen.
Das Führen einer falschen Flagge soll schwer bestraft werden.
Für Verständigung in besonderen Fällen werden noch Landungs-
ınd Notflaggen — letztere besonders wichtig, wenn der Ballon über
Wasser getrieben ist — eingeführt.
Eine ganze Reihe von Bestimmungen hat der erwähnte Kongreß
ausgearbeitet, die das Überfliegen von Festungen verhindern sollen.
Staatsballons dürfen die Grenze nur im Notfalle überschreiten,
sind dann aber verpflichtet, sofort die Notflagge zu setzen.
Hier wäre nun eine Ausnahme angebracht für die zu wissen-
schaftlichen Zwecken aufsteigenden Staatsballons, während das Ver-
dot für Militärballons berechtigt erscheint.
Eine ganze Reihe weiterer Bestimmungen müssen sich mit der Be-
seitigung von Zollschwierigkeiten, dem Gerichtsstand der Luftschiffer,
Geburt von Kindern an Bord — auch dieses ist schon vorgekommen!)
Zeremoniell, Lichterführung, Signalen usw., beschäftigen.
Auch an die Vorschriften für den Kriegsfall muß man denken.
[{n den künftigen »Luftkriegen« werden vielleicht ähnliche Gesetze
maßgebend sein wie in einem Seekriege.
Die Frage, wie Luftschiffer im Kriege behandelt werden sollen,
ist von großer Bedeutung, in Anbetracht der wichtigen Rolle, welche
die Ballons z. B. im Deutsch-Französischen Kriege gespielt haben.
Für die Besetzung der Luftschiffe stehen vielfach nicht Soldaten
1) L’Aegronaute 1890, 8. 25.
Hildebrandt, Die Luftschiffahrt. 2. Aufl.
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