Der Wind.
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Geht der Gegenwind in einer anderen Höhenlage in Rückenwind
von gleicher Stärke über, dann treten beim Durchfluge dieser Trennungs-
zone vollständig veränderte Verhältnisse auf. Das Flugzeug und der
Rückenwind bewegen sich mit gleicher Geschwindigkeit und in gleicher
Richtung, haben also die Relativgeschwindigkeit Null:
10 m/sec — 10 m/sec = 0.
Die Tragkraft sinkt jetzt auf Null herab, ja man kann sich vorstellen,
daß bei noch kräftigerem Rückenwind wie angenommen die Hebe-
komponente negativ wird, so daß das Eigengewicht vermehrt durch den
Druck des Rückenwindes fallbeschleunigend auf das Flugzeug ein-
wirken. Bei schwereren Maschinen wird sich natürlich die Fallhöhe
zrößer ergeben als bei langsamen Flugzeugen.
Ähnliches gilt beim Eintritt des Flugzeuges in die windstille Zone
vor der Landung. Hat das Flugzeug vor der Landung die obige Eigen-
Zeschwindigkeit und gelangt dann in 20—30 m Höhe über dem Boden
in die stille Schichte, dann beginnt der Führer das Durchsacken zu
fühlen, und selbst das Betätigen des Höhensteuers kann das Fallen nicht
aufhalten, da infolge der verminderten Relativgeschwindigkeit seine
Hebewirkung versagt. Aus diesem Grunde wäre das Landen auf erhabenen
vom Winde bestrichenen Stellen vorzuziehen. Auf die Höhe des Durch-
sackens kann durch folgende Überlegung geschlossen werden. Ist v die
Eigengeschwindigkeit des Flugzeugs, v„ die Geschwindigkeit des
Gegenwindes, so ist allgemein die Relativgeschwindigkeit der Luft
in bezug auf die Tragflächen v + v„, die Absolutgeschwindigkeit des
Flugzeugs in bezug auf die Erde v — vw. Die kinetische Energie der
Flugzeugmasse rechnet sich aus v zu
BA
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Wird v„, = — Vw, d.h. gelangt das Flugzeug in die Luftschichte,
in der Rückenwind von gleicher Stärke weht, oder vor der Landung in
die stille Zone, in der v„ = 0 geworden ist, dann stellt sich die Ge-
schwindigkeit unterhalb der Tragfläche in beiden Fällen auf v— v„,
und die kinetische Energie wird jetzt sein:
E, = ö (vV—vw)?2 (2)
2g
Das Flugzeug „fällt in das Luftloch herab‘, gewinnt beim Fallen
an Geschwindigkeit, bis unter Hilfe der von Motor und Schrauben-
wirkung erzeugten Beschleunigung die zum Schweben nötige Ge-
schwindigkeit und damit der Beharrungszustand erreicht ist. Dann
stellt sich die absolute Geschwindigkeit für vwy= — vw auf 72 + 36
= 108 km/std und für v„ = 0 bei Windstille über dem Boden auf
72 km/std.
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