Full text: Leitfaden der Flugtechnik

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Die Grundgesetze des Luftwiderstandes. 
Die hervorragende Überlegenheit der geneigten Fläche gegenüber der zur 
Fortbewegungsrichtung senkrecht stehenden Fläche vom Standpunkte der Arbeits- 
leistung geht aus diesem einfachen Beispiele deutlich hervor. 
4. Mit welcher Geschwindigkeit müßte eine ebene Fläche F = 60 m? 
bei 5° Einfallswinkel horizontal bewegt werden, um ihr Konstruktionsgewicht 
G = 480 kg schwebend in der Luft zu erhalten? 
Lösung: Für den Zustand des Schwehens muß die Bedingung erfüllt werden 
G= WS Fi vV= V + 
(VID) 
JS 
Aus Gleichung (VII) ermittelt man die zum Schweben nötige Flug- 
zeschwindigkeit. 
In. unserem Falle ist 
480 8 
7 = VS “0158” 20,5 m /sec. 
5. Es ist das Ausmaß einer mit v = 20 m/sec im Horizontalfluge be- 
ündlichen ebenen Fläche zu bestimmen, deren Konstruktionsgewicht von 200 kg 
vei 7° Einfallswinkel getragen werden soll. 
Aus 
G=W=, rw 
°9le 
FO 
> — 0m 
N a 0.215 zz ° 202 
8, Einheitsbelastung. 
Die Gleichung (VII) lehrt, daß die Geschwindigkeit der Fläche mit 
der Quadratwurzel aus Tr der spezifischen oder Einheitsbelastung p der 
Tragfläche (für 1 m?) wächst, daß also einer vierfachen Belastung der 
Fläche eine doppelte Geschwindigkeit für den Horizontalflug ent- 
sprechen muß; bei kleinerem Einfallswinkel nimmt die Geschwindigkeit 
wegen des kleineren Wertes von C, zu und umgekehrt, stellt sich die 
Fläche bei zunehmender Geschwindigkeit unter einem kleine- 
ren Einfallswinkel ein. Beim Aufstieg ist die Neigung eine 
größere, weil die Geschwindigkeit wegen der Bodenreibung geringer ist. 
Mit großen Geschwindigkeiten lassen sich verhältnis- 
mäßig große Belastungen bei kleinem Einfallswinkel über- 
winden. 
Die Gleichung (VII) drückt somit die für die Flugmaschine be- 
deutsame Tatsache aus, daß eine Erhöhung der Geschwindigkeit 
eine Steigerung der Nutzlast (G) zur Folge hat; die Steigerung der 
Nutzlast durch Vergrößerung schwächer belasteter Tragflächen F zu 
erzielen, ist praktisch kaum zu erreichen. weil man bald zu einer Grenze
	        
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