Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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wenn bei der Ausführung nicht überall der rechte Weg eingeschlagen 
sein sollte. Auch das darf man sagen: es ist ein Versuch, die 
Gelehrtenbildung und die Volksbildung einander näher zu bringen, 
und auch dies Bestreben verdient Anerkennung.“ Anzuerkennen ist 
endlich, so dürfen wir hinzufügen, das Bestreben, auf die Methode des 
Unterrichts. einzuwirken und durch die Verbesserung derselben eine 
Zeitersparnis herbeizuführen, die der Arbeit selbst und der Gesundheit 
der Schüler zu gute kommen muß. 
Die Bedeutung der Reform zeigte sich schon darin, daß fast 
sämtliche deutsche Staaten sich veranlaßt sahen, im Laufe der nächsten 
Jahre ihr Schulwesen ebenfalls zu revidieren, und daß die entstandenen 
neuen Schulordnungen sich überall mehr oder weniger dem Geiste 
des preußischen Lehrplans annäherten. Am entschiedentsten war das 
in Norddeutschland der Fall; Bayern und Württemberg gaben, wie 
auch Baden, dem Gedanken der neuhumanistischen Bildung nach wie 
vor einen weiteren Raum. Dennoch zeigt sich auch hier eine deut- 
liche Verschiebung der Ziele zugunsten der modernen Anschauung. 
Brachte somit die neue Lehrordnung eine Reihe von Fortschritten, 
bahnt sie den Übergang zu einer neuen und moderneren Gestaltung des 
höheren Schulwesens an, so zeigte sich doch, daß sie im allgemeinen 
wenig Zustimmung fand und keineswegs dazu beitrug, den Streit, der 
sich um die Schulbildung erhoben hatte, zu beschwichtigen. Bald 
trat auch hervor, daß die Leistungen der Schüler, trotz der Bemühungen 
uım die Methode, eher zurückgingen als zunahmen. Die Unzufriedenheit 
ergriff denn auch die Kreise der Lehrerschaft, welche die neuen 
Bestimmungen durchführen sollten. Man wird von der Schuld dieser 
unerfreulichen Ergebnisse die Lehrpläne selbst nicht durchaus frei- 
sprechen können; sie wiesen, wie das ja bei solchen Übergangs- 
erscheinungen begreiflich ist, mancherlei Widersprüche auf, sie ver- 
mieden es, der Entwicklung ihr neues Ziel mit voller Schärfe vorzu- 
schreiben, den Charakter der einzelnen Anstalten deutlich zu kenn- 
zeichnen, und brachten dadurch mancherlei Verwirrung hervor. Allein 
der eigentliche und wesentliche Grund, der eine gedeihliche Wirkung 
verhinderte und die Unzufriedenheit erregte, lag außerhalb der sach- 
lichen Bestimmungen für den Unterricht, außerhalb der Lehrpläne und 
Lehraufgaben der höheren Schulen. Es war der, daß das Berech- 
tigungswesen in der Hauptsache beim alten gelassen war, daß ins- 
besondere die Vorrechte des humanistischen Gymnasiums gegenüber 
dem Realgymnasium unberührt geblieben waren. Immer deutlicher 
stellte es sich heraus. daß diese Vorrechte, ganz abgesehen von den 
Lehrpläne und Lehrbetrieb.
	        
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