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Geschichtlicher Rückblick.
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humanistischen und realistischen Richtung zu mildern und einem ver-
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Die unmittelbaren Folgen dieses Erlasses waren die in der ersten
Abteilung dieses Buches S.50f. angeführten ministeriellen Bestimmungen,
durch welche den Privilegien des humanistischen Gymnasiums ein
Ende gemacht und den beiden anderen Arten der neunklassigen
Schulen, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, die gleichen
Rechte verliehen wurden.
Daß eine so tief eingreifende äußere Veränderung nicht ohne
Folgen für die innere Gestaltung der verschiedenen Schulen, für den
Unterrichtsbetrieb selbst bleiben konnte, ist selbstverständlich. So
enthält denn auch schon der Kaiserliche Erlaß eine Reihe von Winken
und Gesichtspunkten für die weitere Ausgestaltung des Unterrichts.
Allein diese einzelnen Bestimmungen genügten für die große Aufgabe
aicht, die aus den veränderten Verhältnissen erwuchs, und das
Ministerium sah sich alsbald zu einer Revision der gesamten Lehr-
aläne und Unterrichtsaufgaben genötigt, welche seit den letzten Neu-
ardnungen des höheren Unterrichtswesens (1892) in Geltung waren.
Die revidierten „Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren
Schulen in Preußen“ erschienen 1901. Mit diesen Bestimmungen und
Ordnungen hat für das preußische und voraussichtlich auch für das
deutsche Unterrichtswesen überhaupt eine neue Entwicklung begonnen.
Wir stehen im ersten Stadium derselben und die gegenwärtigen Ver-
hältnisse werden ganz und gar dadurch beherrscht.
Nicht zwar als ob ein gewaltsamer Bruch in die bisherige ge-
schichtliche Entwicklung des preußischen Schulwesens gekommen sei:
as ist vielmehr aus dem vorstehenden geschichtlichen Überblick deut-
lich geworden, wie eben diese Entwicklung schon seit einem Menschen-
alter auf eine Neuordnung im Sinne des Kaiserlichen Erlasses hin-
drängte. Anderseits tritt auch in dem jüngsten Lehrplan überall das
deutliche Bestreben hervor, das Neue an das Alte anzuknüpfen und,
ohne das Band abzureißen, das die heutige Bildung mit der der
Vergangenheit verknüpft, unser Unterrichtswesen in die Wege zu
jeiten, welche das Bedürfnis der Gegenwart und die Voraussicht der
zukünftigen Gestaltung des deutschen Volkslebens gebieterisch fordern.
Daher sind denn äußerlich genommen nicht nur die überlieferten
Schulformen sämtlich, mit ganz unerheblichen Veränderungen ihrer
Lehrpläne, erhalten, es sind auch, abgesehen von den Reformanstalten,
xeine neuen hinzugekommen. Ja in wörtlicher Übereinstimmung mit