Die Lehrpläne.
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DRITTER ABSCHNITT.
Die Lehrpläne.
Sämtlichen Kursen der höheren Schulen in Deutschland gehen
Flementarklassen voran. Dieselben werden in einigen — namentlich
süddeutschen Staaten — in der allgemein verbindlichen Volksschule
absolviert; in andern, namentlich in Preußen, sind — von Privat-
anstalten abgesehen — mit den meisten Vollanstalten staatlichen oder
städtischen Patronats Vorschulklassen verbunden.
Lehrplan der Gymnasien,
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In Preußen.
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Deutsch und Geschichts- }
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Lateinisch. .
(Griechisch . . -
Französisch . .
Geschichte .
Crdkunde . .
Rechnen und Mathematik
Naturwissenschaften .
Schreiben. . .
Zeichnen . . .
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Die Klammern in den Plänen bezeichnen die Zulässigkeit einer zeitweiligen Ver-
schiebung der Stundenzahlen innerhalb der einzelnen Fachgruppen.
Jazu kommen:
Als verbindlich für die Anstalten je 3 Stunden Turnen durch alle Klassen
und je 2 Stunden Singen für die Schüler der VI und V. Einzelbefreiungen
inden nur auf Grund ärztlichen Zeugnisses und in der Regel nur auf ein halbes
jahr statt. Die für das Singen beanlagten Schüler von IV an aufwärts sind
zur Teilnahme am Chorsingen verpflichtet.
\ls wahlfrei von UII ab je 2 Stunden Zeichnen; von O II ab je 2 Stunden
Englisch und je 2 Stunden Hebräisch.
Für Schüler der IV und III mit schlechter Handschrift ist besonderer Schreib-
ınterricht einzurichten.
Eine Abweichung von dem vorstehenden Lehrplane ist dahingehend zulässig, daß
ın den drei oberen Klassen (OILI, UI und OT) an Stelle des verbindlichen Unterrichts