Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Die Lehrpläne. 
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DRITTER ABSCHNITT. 
Die Lehrpläne. 
Sämtlichen Kursen der höheren Schulen in Deutschland gehen 
Flementarklassen voran. Dieselben werden in einigen — namentlich 
süddeutschen Staaten — in der allgemein verbindlichen Volksschule 
absolviert; in andern, namentlich in Preußen, sind — von Privat- 
anstalten abgesehen — mit den meisten Vollanstalten staatlichen oder 
städtischen Patronats Vorschulklassen verbunden. 
Lehrplan der Gymnasien, 
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In Preußen. 
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Die Klammern in den Plänen bezeichnen die Zulässigkeit einer zeitweiligen Ver- 
schiebung der Stundenzahlen innerhalb der einzelnen Fachgruppen. 
Jazu kommen: 
Als verbindlich für die Anstalten je 3 Stunden Turnen durch alle Klassen 
und je 2 Stunden Singen für die Schüler der VI und V. Einzelbefreiungen 
inden nur auf Grund ärztlichen Zeugnisses und in der Regel nur auf ein halbes 
jahr statt. Die für das Singen beanlagten Schüler von IV an aufwärts sind 
zur Teilnahme am Chorsingen verpflichtet. 
\ls wahlfrei von UII ab je 2 Stunden Zeichnen; von O II ab je 2 Stunden 
Englisch und je 2 Stunden Hebräisch. 
Für Schüler der IV und III mit schlechter Handschrift ist besonderer Schreib- 
ınterricht einzurichten. 
Eine Abweichung von dem vorstehenden Lehrplane ist dahingehend zulässig, daß 
ın den drei oberen Klassen (OILI, UI und OT) an Stelle des verbindlichen Unterrichts
	        
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