Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Lehrpläne. 
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Lehrplan der Realgymnasien, 
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Dies der preußische Lehrplan, dem die der übrigen Staaten im 
wesentlichen gleichkommen. 
In Bayern werden die Realgymnasien eigentümlicherweise zum 
-echnischen Unterrichtswesen gezählt. Nach ihrer ursprünglichen 
Organisation durch die Verordnung vom 14. Mai 1864 waren sie 
vierkursige Unterrichtsanstalten, die mit dem Gymnasium die voll- 
ständige Lateinschule als Unterbau gemeinsam hatten. Durch die 
Verordnung vom 3. September 1891 erhielten sie ihre jetzige Ein- 
:ichtung, wonach sie sich mit sechs Klassen an die drei unteren 
Klassen des humanistischen Gymnasiums anschließen, mit denselben 
Unterrichtsfächern wie die der preußischen Realgymnasien. Die bis 
Jahin noch beibehaltene „philosophische Propädeutik“ fiel jetzt weg. 
Es gibt übrigens in Bayern nur vier Anstalten dieser Art. Das 
Fehlen der drei unteren Klassen wirkt offenbar ungünstig. 
In Württemberg haben auch die Realgymnasien einen eigen- 
ırtigen Charakter, der durch das strengere Festhalten an der klassischen 
Bildung bezeichnet wird. *) 
„Sie werden nicht unter die Realanstalten, sondern unter die 
Gelehrtenanstalten gerechnet und sind auch in der Tat nichts anderes 
als Gymnasien, die dazu bestimmt sind, auf humanistischer Grund- 
lage den Schülern eine weitergehende Ausbildung in modernen 
Sprachen, Naturwissenschaften, Zeichnen zu verschaffen und sie so 
*) Vergl. Baumeister, Handbuch der Erziehungs- und Unterrichtslehre für höhere 
Schulen. 12. 5. 141.
	        
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