> h-
ahn
m
:h.
1}
1-
a.
211-
en
ur
‚en!
Die Lehrpläne.
103
In Bayern gibt es sechsklassige Realschulen (früher auch mehrere
‚ierklassige, gegenwärtig nur noch eine), die seit 1877 an die Stelle
der Gewerbeschulen getreten sind. Sie sollen, wie die preußischen,
ine höhere allgemeine Bildung auf neusprachlich-historischer und
mathematisch -naturwissenschaftlicher Grundlage gewähren. Neben
diesem Zweck aber dienen sie auch einer bestimmten gewerblichen
Fachbildung, indem vielfach Nebenanstalten mit ihnen verbunden sind,
nämlich gewerbliche Fortbildungsschulen oder Handelsabteilungen.
Die letzteren sind in der Weise eingerichtet, daß in der (zweithöchsten)
Klasse (mit 34 Wochenstunden) für die Handelsschüler 4 Stunden
Zeichnen durch 3 Stunden Handelskunde und Handelsarithmetik und
| Stunde Kalligraphie und in der sechsten Klasse 4 Stunden Zeichnen
und 2 Stunden darstellende Geometrie durch 4 Stunden Handels-
xunde und Handelsarithmetik und 1 Stunde Kalligraphie ersetzt
werden. Andererseits ist durch die Verordnung vom 25. Juni 1894
auch zugelassen, daß mit den drei unteren Klassen der Realschulen
Lateinschulen verbunden werden, deren Schüler dann von der Teil-
ıahme am Französischen und anderen Unterrichtsgegenständen ent-
>unden werden. In vier Städten ist bisher von dieser Ermächtigung
Gebrauch gemacht worden.
Oberrealschulen gibt es in Bayern nicht. Ihre Stelle vertreten
die Industrieschulen (in München, Augsburg, Nürnberg, Kaiserslautern),
die sich an die sechsklassigen Realschulen anschließen, aber einen
ganz überwiegenden fachlich-technischen Charakter haben. Nur in
den beiden ersten Jahreskursen findet noch ein beschränkter Unter-
richt in allgemein bildenden Fächern statt. Am Schluß des zweiten
Jahres können sich die Schüler einer Reifeprüfung für die technische
Hochschule unterziehen. Der dritte Jahrgang ist ausschließlich zur
Vorbereitung für die Praxis bestimmt. Näheres Bd. IV, Teil 3.
Auch in Sachsen gibt es keine ÖOÖberrealschulen, wohl aber
‘1902 : 29) sechsklassige lateinlose Realschulen. Von diesen haben
mehrere drei mit den Realschulklassen vereinigte Progymnasialklassen,
»inige auch noch eine selbständige vierte Progymnasialklasse.
In Württemberg ist die Bezeichnung „Oberrealschule‘ offiziell
nicht gebräuchlich, aber die zehnklassigen Realanstalten werden als
solche betrachtet, Anfangs 1903 gab es 8 Realanstalten mit 4, 8 mit
2, 6 mit 1 Oberklasse, außerdem aber 65 Realschulen ohne ÖOber-
klassen mit den verschiedensten Abstufungen der Klassenzahl (1 mit 5,
4 mit 4, 4 mit 3, 30 mit 2, 26 mit 1 Klasse). Auch bestand noch
sine zu den realistischen Schulen gerechnete höhere Bürgerschule.