Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Lehrpläne. 
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In Bayern gibt es sechsklassige Realschulen (früher auch mehrere 
‚ierklassige, gegenwärtig nur noch eine), die seit 1877 an die Stelle 
der Gewerbeschulen getreten sind. Sie sollen, wie die preußischen, 
ine höhere allgemeine Bildung auf neusprachlich-historischer und 
mathematisch -naturwissenschaftlicher Grundlage gewähren. Neben 
diesem Zweck aber dienen sie auch einer bestimmten gewerblichen 
Fachbildung, indem vielfach Nebenanstalten mit ihnen verbunden sind, 
nämlich gewerbliche Fortbildungsschulen oder Handelsabteilungen. 
Die letzteren sind in der Weise eingerichtet, daß in der (zweithöchsten) 
Klasse (mit 34 Wochenstunden) für die Handelsschüler 4 Stunden 
Zeichnen durch 3 Stunden Handelskunde und Handelsarithmetik und 
| Stunde Kalligraphie und in der sechsten Klasse 4 Stunden Zeichnen 
und 2 Stunden darstellende Geometrie durch 4 Stunden Handels- 
xunde und Handelsarithmetik und 1 Stunde Kalligraphie ersetzt 
werden. Andererseits ist durch die Verordnung vom 25. Juni 1894 
auch zugelassen, daß mit den drei unteren Klassen der Realschulen 
Lateinschulen verbunden werden, deren Schüler dann von der Teil- 
ıahme am Französischen und anderen Unterrichtsgegenständen ent- 
>unden werden. In vier Städten ist bisher von dieser Ermächtigung 
Gebrauch gemacht worden. 
Oberrealschulen gibt es in Bayern nicht. Ihre Stelle vertreten 
die Industrieschulen (in München, Augsburg, Nürnberg, Kaiserslautern), 
die sich an die sechsklassigen Realschulen anschließen, aber einen 
ganz überwiegenden fachlich-technischen Charakter haben. Nur in 
den beiden ersten Jahreskursen findet noch ein beschränkter Unter- 
richt in allgemein bildenden Fächern statt. Am Schluß des zweiten 
Jahres können sich die Schüler einer Reifeprüfung für die technische 
Hochschule unterziehen. Der dritte Jahrgang ist ausschließlich zur 
Vorbereitung für die Praxis bestimmt. Näheres Bd. IV, Teil 3. 
Auch in Sachsen gibt es keine ÖOÖberrealschulen, wohl aber 
‘1902 : 29) sechsklassige lateinlose Realschulen. Von diesen haben 
mehrere drei mit den Realschulklassen vereinigte Progymnasialklassen, 
»inige auch noch eine selbständige vierte Progymnasialklasse. 
In Württemberg ist die Bezeichnung „Oberrealschule‘ offiziell 
nicht gebräuchlich, aber die zehnklassigen Realanstalten werden als 
solche betrachtet, Anfangs 1903 gab es 8 Realanstalten mit 4, 8 mit 
2, 6 mit 1 Oberklasse, außerdem aber 65 Realschulen ohne ÖOber- 
klassen mit den verschiedensten Abstufungen der Klassenzahl (1 mit 5, 
4 mit 4, 4 mit 3, 30 mit 2, 26 mit 1 Klasse). Auch bestand noch 
sine zu den realistischen Schulen gerechnete höhere Bürgerschule.
	        
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