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Die Lehrpläne.
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wenige Punkte, die gleiche Berechtigung mit den beiden anderen
Arten von Vollanstalten hat, so genügt es zunächst dem praktischen
Bedürfnis, wenn diese Anstalt von der Realschule aus ohne weiteres
arreichbar ist. Wünschenswert aber bleibt immerhin, daß eine noch
freiere Beweglichkeit einträte und der Übergang auch auf die beiden
anderen Schulen, so wie der von einer Vollanstalt zur anderen,
wenigstens in den ersten Schuljahren, ermöglicht würde. Aus diesem
Bedürfnis heraus ist, wie bereits in den vorigen Abschnitten gezeigt
wurde, die Idee des gemeinsamen Unterbaus und die Ausbildung der
Reformanstalten, die diese Idee verwirklichen, hervorgegangen. Die
ersten und mustergültigen Anstalten dieser Art sind das Realgymnasium
in Altona (seit 1878) und das Goethe-Gymnasium in Frankfurt a. M.
seit 1892). Ihnen sind bereits eine große Anzahl von preußischen
Gymnasien und Realgymnasien gefolgt, die sich beständig vermehren,
[m folgenden seien zunächst die Lehrpläne dieser beiden Anstalten
wiedergegeben:
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Reformschulen.
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nehrplan des Goethe-Gymnasiums in Frankfurt.
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Dazu: Turnen 3 Stunden VI—I. Singen 2 Stunden VI und V, 11/2 Stunden
Chorgesang IV—I. Freiwilliger Unterricht: Englisch oder Hebräisch 3 Stunden, UI und OT.
Zeichnen 2 Stunden IT und TI.
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