Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Lehrpläne. 
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wenige Punkte, die gleiche Berechtigung mit den beiden anderen 
Arten von Vollanstalten hat, so genügt es zunächst dem praktischen 
Bedürfnis, wenn diese Anstalt von der Realschule aus ohne weiteres 
arreichbar ist. Wünschenswert aber bleibt immerhin, daß eine noch 
freiere Beweglichkeit einträte und der Übergang auch auf die beiden 
anderen Schulen, so wie der von einer Vollanstalt zur anderen, 
wenigstens in den ersten Schuljahren, ermöglicht würde. Aus diesem 
Bedürfnis heraus ist, wie bereits in den vorigen Abschnitten gezeigt 
wurde, die Idee des gemeinsamen Unterbaus und die Ausbildung der 
Reformanstalten, die diese Idee verwirklichen, hervorgegangen. Die 
ersten und mustergültigen Anstalten dieser Art sind das Realgymnasium 
in Altona (seit 1878) und das Goethe-Gymnasium in Frankfurt a. M. 
seit 1892). Ihnen sind bereits eine große Anzahl von preußischen 
Gymnasien und Realgymnasien gefolgt, die sich beständig vermehren, 
[m folgenden seien zunächst die Lehrpläne dieser beiden Anstalten 
wiedergegeben: 
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Reformschulen. 
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nehrplan des Goethe-Gymnasiums in Frankfurt. 
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Dazu: Turnen 3 Stunden VI—I. Singen 2 Stunden VI und V, 11/2 Stunden 
Chorgesang IV—I. Freiwilliger Unterricht: Englisch oder Hebräisch 3 Stunden, UI und OT. 
Zeichnen 2 Stunden IT und TI. 
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