Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Besoldungen der Lehrer an den höheren Schulen. 
Preußen (nach dem Normaletat vom 4. Mai 1892 und seinen Nachträgen). 
|. Besoldungen der Direktoren der Vollanstalten: 
a) in Berlin + 00000000 0 0 8 HH HH HH + + + 6000—7200 M. 
b) in den Städten der ersten Servisklasse oder mit mehr als 
50000 Einwohnern . . 0.0.0 0 0 0 04 5100—7200 M. 
:) in allen übrigen Orten . . . . - 4800— 6900 M. 
Das Aufsteigen erfolgt bei a) in 3 dreijährigen Zeiträumen mit je 400 M., 
sei b) und c) mit 500 M. nach drei Dienstiahren und dann in 4 dreilährigen Zeit- 
Abschnitten mit je 400 M. 
2. Besoldungen der Leiter der Anstalten mit weniger als 9 Klassen: 
a) und b) wie oben . . . +. + ... 4800—6300 M. 
c) an allen übrigen Orten . . + +. .... 4500—6000 M. 
Das Aufsteigen erfolgt nach 3, 6, 9, 12, 15 Dienstjahren mit je 300 M. 
3. Besoldungen der definitiv angestellten wissenschaftlichen Lehrer (Oberlehrer) 
2700—5100 M. 
Außerdem erhalten die für den Unterricht in den oberen Klassen vollbefähigten 
oder durch praktische Befähigung ausgezeichneten Lehrer eine pensionsfähige feste Zu- 
lage, die nach 9, 12 und 15 Dienstjahren mit je 300 M. gewährt wird. sodaß das Höchst- 
zehalt auf 6000 M. steigt. 
Das Aufsteigen erfolgt mit Einschluß der festen Zulage mit folgenden Beträgen: 
nach 3 Dienstjahren mit 500 M., nach 6 mit 400 M., nach 9, 12 und 15 mit je 600 M. 
and nach 18 und 21 Dienstjahren mit je 300 M. 
Die Anstaltsleiter haben entweder freie Dienstwohnung oder sie erhalten eine 
Mietsentschädigung, die je: nach der Servisklasse 700 bis 1000 M., in Berlin 1500 M. 
beträgt. Die fest angestellten wissenschaftlichen Lehrer erhalten einen Wohnungsgeld- 
zuschuß von 420—660 M., in Berlin 900 M.‘ 
Die definitiv angestellten Zeichenlehrer haben eine Besoldung von 1800—3800 M., 
leren Höchstbetrag in 9 Stufen in 27 Jahren erreicht wird. 
Die definitiv angestellten sonstigen technischen Lehrer, die Elementar- und Vor- 
schullehrer erhalten in Berlin 1800—3600 M., in den Orten der Servisklasse A und I 
1500 bis 3400 M., in den übrigen Orten 1500 bis 3200 M. mit Aufsteigen in 27 Dienst- 
jahren. Auch diese Kategorien von Lehrern erhalten Wohnungsgeldzuschüsse von 
216 bis 540 M. 
Die wissenschaftlichen Hilfslehrer erhalten Remunerationen von jährlich 1800 
is 2400 M. 
Die Lehrer an den städtischen Anstalten erhalten dieselben Besoldungen wie die 
ler staatlichen. In einigen großen Städten sind sie sogar noch etwas besser gestellt.
	        
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