Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Geschichte des Mädchenbildungswesens in Deutschland. 241 
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daß sie den Frauen des Hauses die notwendige Kenntnis des Vater- 
ınsers und des Glaubens weiter vermittelten.!) Allerdings verlangte 
schon Karl der Große von seinen Töchtern, daß. sie die Hofschule 
besuchten,?”) und es war in den südwestlichen Teilen des Franken- 
reichs schon Sitte, daß Fürstentöchter, sei es durch einen privaten 
Lehrer, sei es im Kloster, sich gelehrte Kenntnisse aneigneten.?) Im 
rühen Mittelalter war es den Klöstern untersagt, in ihre Schulen 
Laien aufzunehmen, weil man darin eine Beeinträchtigung des aske- 
‘ischen Zweckes des Klosterlebens sah.*) Die Benediktinerklöster 
zuerst erschlossen sich den Töchtern der Laien, und vom 10. Jahr- 
hundert an griff die Sitte, die Töchter im Kloster unterrichten zu 
assen, die sich bis dahin auf Fürsten und Große beschränkt hatte, in 
tiefere Kreise, zunächst des Adels, hinab. Der Unterricht solcher 
Mädchen fand gewöhnlich getrennt von dem der eigentlichen Novizen 
in einer äußeren Schule statt, und die Ziele waren ihm naturgemäß 
niedriger gestellt als in der inneren Schule. Die äußere Schule der 
Frauenklöster nahm Mädchen vom 7. Jahre an auf; der Unterricht 
erstreckte sich auf Lesen, Schreiben und weibliche Arbeiten; der 
Lesestoff war der Psalter, das gewöhnliche und allgemein benutzte 
Andachtsbuch der Frau im Mittelalter.) Für diese Unterweisung 
‚eisteten die Eltern der Klosterschülerinnen einen Entgelt in Stif- 
tungen, Fischereirechten und ähnlichen Abgaben; es versteht sich 
von selbst, daß nur Begüterten diese Art der Klostererziehung zu- 
gänglich war. 
Daß aber auch unter den Frauen des Volkes eine gewisse 
Elementarbildung verbreitet war, geht aus mancherlei Zeugnissen 
hervor. Die Kenntnis des Glaubens und des Vaterunsers verlangte 
die Kirche; aber auch die Fähigkeit zu lesen scheint bei den Frauen 
des Volkes etwas nicht ganz Unerhörtes gewesen zu sein. 
Während die Klostererziehung bei den Grundsätzen blieb, die 
ihr seit dem 9. Jahrhundert maßgebend gewesen waren, ja während 
!) Cap. von 813; vgl. K. A. Schmid: Geschichte der Erziehung, II. 1. 5. 159. 
?) Einhardi Vita Car. M. c. 19. 
3) Karls des Kahlen Gemahlin Irmindrud wird von Zeitgenossen ihrer Gelehr- 
;amkeit wegen verherrlicht; Dhuoda von Septimanien schrieb selbst für ihren Sohn eine 
Art Fürstenspiegel. 
4) Cap. von 803. Patrologia latina ed. Migne 97, p. 276. — S. Caesarii Regula ad 
Virgines, Migne 67, p. 1108. 
5) Weinhold: Die deutschen Frauen in dem Mittelalter. III. Aufl. Wien 1897. 
Bd. I, S. 116 ff. — Specht: Geschichte des Unterrichtswesens in Deutschland von den 
iültesten Zeiten bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Stuttgart 1885. S. 278, 
Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IL ‘6
	        
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