Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Das Mädchenschulwesen. 
die im 13. und 14. Jahrhundert von den Niederlanden aus im Westen 
und Norden Deutschlands Niederlassungen gründeten, in denen sie 
sich des Unterrichts der Mädchen im niederen Bürgerstande an- 
nahmen.!) Auch die „Brüder vom gemeinsamen Leben‘“ hatten einen 
guten Einfluß auf die Hebung des Mädchenunterrichts, und ihre 
Schwesternhäuser waren durch ihre Leistungen in gelehrten Studien 
weithin berühmt.?) In den Niederlanden kam es zuerst zur Gründung 
städtischer Mädchenschulen. Wir hören von städtischen Schulen in 
Brüssel und Emmerich, in Venlo und Xanten, ?) während in deutschen 
Städten, in Mainz, Speyer, Frankfurt, Bamberg, Nürnberg, Augsburg 
and anderen wohl die Lehrfrauen eine umfassende Tätigkeit ent- 
wickelten, doch nicht als Beamte der Stadt, sondern in ihrem eigenen 
[nteresse, selten einmal vom Rat durch Freiheit von den kommunalen 
Abgaben, oder, wenn’s hoch kam, durch Gewährung eines Lokals 
unterstützt. Wenn wir aus dem Ende des 15. Jahrhunderts von 
Nürnberg hören,*) daß dort an 4000 Schulmägdlein und Knaben mit 
den Schulmeistern und Lehrfrauen den Kaiser auf der Burg be- 
grüßten, so läßt sich daraus der Schluß ziehen, daß nicht wenige 
Bürger die kümmerlichen Bildungsgelegenheiten der Winkel- und 
Nebenschulen mit Freuden benutzten. 
Das Mädchenbildungswesen von der Reformation bis zum 
19. Jahrhundert. 
_. Die Mädchenerziehung im Zeitalter der Reformation. 
Zu einer öffentlichen Angelegenheit wurde die Mädchenbildung 
erst durch die Reformation. Während die Humanisten in den Mittel- 
punkt ihrer pädagogischen Theorieen den Knaben stellten und der 
Mädchen nur insofern gedachten, als sie zum Leben des Mannes, zu 
der. eine Seite seines Menschentums darstellenden Familie gehörten, 
ij) Friedr. Nettesheim: Geschichte der Schulen im alten Herzogtum 
Geldern und in den benachbarten Landesteilen. Düsseldorf 1881. S. 50. — Kaemmel 
2.8. 0. S. 66, S. 152. — Ed. Meyer: Geschichte des Hamburgischen Schul- und 
Unterrichtswesens im Mittelalter. Hamburg 1843. 5. 152. 
2) Nettesheim a. a. O. 5. 53ff. — Kaemmel a. a. 0. S. 21: fl. 
3) Joh. Müller: Vor- und frühreformatorische Schulordnungen in deutscher 
and niederländischer Sprache. 1. Abt. Zschopau 1885. 5. 5Sffi, S. 53. Nettes- 
heim a. a. O. S. 84f. 
4\ Nürnberger Chronik. IV, 5. 382f.
	        
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