Geschichte des Mädchenbildungswesens in Deutschland. 301
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scheid, die kurz zuvor als erste deutsche Frau den Doktorgrad einer
deutschen Universität, Heidelberg, erwbörben hatte. Gleichzeitig mit
der Gründung der Berliner Gymnasialkurse hatte man in Süddeutsch-
land einen etwas anderen Weg eingeschlagen, um die Frage der
wissenschaftlichen Vorbildung der Mädchen zu lösen; der erwähnte
Verein Frauenbildungsreform hatte ein sechsklassiges sogenanntes
Mädchengymnasium in Karlsruhe gegründet, das seine Schülerinnen
schon im zwölften Lebensjahre aufnahm.
Nachdem in den nächsten Jahren die Petitionen der Frauen um
Erschließung der Universitäten und des ärztlichen Berufes immer
wieder abgelehnt worden waren, entließen im Jahre 1896 die Berliner
Gymnasialkurse ihre ersten Abiturienten. Diesen wurde die Erlaubnis
zu teil, das Abiturientenexamen an einem Berliner Knabengymnasium
abzulegen, und sie bestanden es mit gutem Erfolge. Als Gast-
hörerinnen hatten schon vorher die zum Oberlehrerinnenexamen
studierenden Lehrerinnen durch besondere Erlaubnis des Unterrichts-
ministers in Preußen Zulassung zu den Universitäten erlangt. Die
Frauenvereine traten nun, nachdem eine Anzahl von Frauen vorhanden
war, die die geforderte Vorbildung zum Universitätsstudium nach-
weisen konnte, noch entschiedener und dringender für die Aner-
kennung der Frauen als vollberechtigter Studentinnen ein. Dieser
Bitte entsprach zuerst die badische Landesregierung, indem sie im
Jahre 1900 den Frauen das Recht der Immatrikulation an den badi-
schen Landesuniversitäten bewilligte. Auch waren schon seit 1896
Vorberatungen der verschiedenen Landesregierungen über die Zu-
lassung der Frauen zum ärztlichen Beruf eingeleitet; im Frühjahr 1899
wurde das Resultat dieser Vereinbarung in einem Bundesratsbeschluß
niedergelegt. Diesem Beschluß gemäß sollte die Zeit, in der die
Frauen als Hospitantinnen studiert hätten, dem vorgeschriebenen
Universitätsstudium gleich gerechnet werden, so lange ihre förmliche
[mmatrikulation noch nicht erfolgen könne. Auf Grund dieses Studiums
sollten die Frauen dann unter denselben Bedingungen wie die Männer
zu den medizinischen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Prüfungen
zugelassen werden. Im Jahre 1901 haben die ersten deutschen ord-
ıungsmäßig vorgebildeten Medizinerinnen, Schülerinnen der Gym-
nasialkurse in Berlin, ihr Staatsexamen gemacht. In allerjüngster
Zeit ist in bezug auf die Zulassung zur Immatrikulation ein zweiter
deutscher Bundesstaat, Bayern, dem Vorgehen Badens gefolgt. Alle
übrigen Bundesstaaten gewähren den Frauen nur das Recht, an den
Universitäten zu hospitieren, vorausgesetzt, daß der betreffende Do-