Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

Geschichte des Mädchenbildungswesens in Deutschland. 309 
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Fortbildungsschule festgehalten und in dem vorzugsweise agrarischen 
Land die hauswirtschaftliche Ausbildung bestimmten hauswirtschaft- 
ichen Schulen überlassen, die von den landwirtschaftlichen Gau- 
verbänden und Bezirksvereinen eingerichtet worden sind. Auch in 
Bayern ist die hauswirtschaftliche mit der allgemeinen Fortbildung 
verbunden worden; die Sonn- und Feiertagsschule, die in Bayern im 
Anschluß an eine nur sieben Jahre umfassende Volksschulpflicht von 
Knaben und Mädchen besucht werden muß, kann ersetzt werden 
durch eine Fortbildungsschule, die in den verschiedenen Städten so- 
wohl kaufmännische und gewerbliche als auch hauswirtschaftliche 
Fächer umfaßt. Es steht den Schülerinnen frei, entweder die obli- 
gatorische Sonn- und Feiertagsschule oder diese fakultativen Fort- 
»ildungsschulen zu besuchen. In München hat man außerdem ein 
3. Schuljahr für Mädchen eingerichtet, das naturgemäß auch fakultativ 
ist, dessen Besuch aber für zwei Fortbildungsschuljahre gerechnet 
wird; in diesem 8. Schuljahr hat man gleichfalls den hauswirtschaft- 
ichen Unterricht und den Kochkursus eingeführt, ja, gewissermaßen 
alle anderen Unterrichtsfächer um diesen Mittelpunkt gruppiert. 
Eine zweite Gruppe von deutschen Bundesstaaten hat den 
Gemeinden die Vollmacht gegeben, den Fortbildungsschulunterricht 
für die Mädchen obligatorisch zu machen; zu diesen Staaten gehören 
Sachsen, Hessen, Weimar, Meiningen, Altenburg, Coburg-Gotha, 
Reuß j. L. Von dieser Genehmigung haben die Gemeinden aber nur 
in sehr geringem Maße Gebrauch gemacht; im einzelnen ist das 
gleichfalls im zweiten Abschnitte darzustellen. Diejenigen deutschen 
Bundesstaaten, die das Mädchenfortbildungsschulwesen überhaupt 
noch keiner gesetzlichen Regelung unterworfen haben, sind Preußen, 
das Reichsland, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Olden- 
ourg, Anhalt, Braunschweig, beide Lippe, Reuß ä. L., beide Schwarz- 
aurg, Waldeck; in einzelnen dieser Länder sind deshalb bis heute 
1och keinerlei Anstalten zur Fortbildung der schulentlassenen Mädchen 
vorhanden, 
Die Frage des obligatorischen Fortbildungsschulunterrichts für 
Mädchen ist ihrer Lösung hauptsächlich aus Mangel an den dazu 
erforderlichen Mitteln noch so fern; theoretisch haben alle diejenigen 
Behörden und Körperschaften, die in dieser Frage zuständig sind, 
z. B. auch der deutsche Verein für das Fortbildungsschulwesen, die 
Notwendigkeit einer obligatorischen Fortbildungsschule für Mädchen 
zugegeben, sodaß hier wohl vorauszusehen ist, daß die Praxis mit 
Jer Zeit der theoretischen Einsicht folgen wird.
	        
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