Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Der gegenwärtige Stand des Mälchenschulwesens in Deutschland. 307 
Mädchenschule in Braunschweig entspricht, von geringen Ver- 
schiebungen in der Stundenverteilung abgesehen, dem preußischen; 
ıur daß natürlich das zehnte Schuljahr, das hier dazu kommt, be- 
stimmte Erweiterungen ermöglicht. Im Deutschen hat die Aus- 
dehnung des Lehrplans über 10 Jahre die Stoffauswahl insofern ver- 
schieden von der des preußischen Plans gestaltet, als in der zweiten 
und ersten Klasse eine zusammenhängende Übersicht der deutschen 
Literaturgeschichte gegeben wird. Auch im Rechnen und vor allem 
in der Chemie ist der Lehrplan erheblich erweitert. — Der Lehrplan 
einer hervorragenden Privatanstalt des Herzogtums, die mit den von 
Frl. Vorwerk begründeten Anstalten in Wolfenbüttel verbunden ist, 
ist im wesentlichen ähnlich organisiert. Als eine Abweichung von 
den sonst allgemein eingeführten Lehrplänen ist vielleicht hervor- 
aebenswert, daß im 9. und 10. Schuljahr Kunstgeschichte als be- 
sonderes Unterrichtsfach gelehrt wird. Auf die innere methodische 
Organisation dieser Schule, die manches Eigenartige zeigt, einzugehen, 
ist im Rahmen dieser Darstellung nicht möglich. 
Statistisches Material über dıe höheren Mädchenschulen im 
Herzogtum Braunschweig konnte von dem Herzoglichen Konsistorium 
nicht zur Verfügung gestellt werden. 
b) Die Lehrerinnenbilduneg. 
Die in Braunschweig gültigen Normen der Lehrerinnenbildung 
werden aus der Organisation des städtischen Lehrerinnenseminars in 
Braunschweig und des Seminars der Vorwerkschen Anstalten in 
Wolfenbüttel ersichtlich. Der Lehrgang der Seminare ist dreiJährig. 
Nach zweijährigem Besuch wird eine vorläufige Prüfung in Rechnen, 
Naturwissenschaften, Geographie und den technischen Fächern ab- 
gelegt, so daß im dritten Seminarjahr auf die sprachlich-historischen 
Fächer und die pädagogische Ausbildung intensivere Arbeit verwendet 
werden kann. Beide Prüfungen, die vorläufige und die abschließende 
in Französisch, Englisch, Deutsch, Geschichte, Religion und Pädagogik 
sind schriftlich und mündlich abzulegen. Es werden — ähnlich wie 
in der ausführlich dargestellten Seminarabschlußprüfung in Bayern — 
eine Reihe von Aufgaben aus jedem Fach unter Clausur schriftlich 
bearbeitet, und es findet außerdem neben der praktischen eine münd- 
liche Prüfung in all diesen Fächern statt, die in einzelnen An- 
forderungen über die in Preußen maßgebende Prüfungsordnung etwas 
YHinausgeht.
	        
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