Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

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Die Lehrerschaft der höheren Schulen. 
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Volksschullehrer unterziehen, die mindestens zwei Jahre den Studien 
ler Pädagogik an der Universität Leipzig obgelegen haben. 
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Die Prüfungsordnung für das höhere Lehramt in Württem- 
jerg stammt wie die preußische aus dem Jahre 1898. 
In Württemberg gibt es jetzt eine Prüfungskommission für 
das humanistische und eine für das realistische Lehramt, die beide 
hren Sitz in Stuttgart haben. Außerdem ist nur noch eine besondere 
Kommission zur Abhaltung des Kollaboraturexamens verblieben. 
Die Mitglieder der Prüfungskommissionen setzen sich aus Hoch- 
schullehrern und Schulmännern zusammen, den Vorsitz führt ein 
Mitglied der Ministerial-Abteilung für Gelehrten- und Realschulen. 
Von den Bewerbern um das humanistische und um das rea- 
istische Lehramt sind zwei Dienstprüfungen zu bestehen, zwischen 
lenen das Probejahr liegt. 
Die Zulassung zur Prüfung für das humanistische Lehramt ist 
vom Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, die für 
Jas realistische von eben diesem oder dem eines deutschen Real- 
zymnasiums oder einer zehnklassigen württembergischen Realanstalt 
abhängig, doch müssen Kandidaten der sprachlich - geschichtlichen 
Richtung letzteres durch eine Nachprüfung im Latein an einem Gym- 
ıasium oder Realgymnasium ergänzen. Das Hochschulstudium, das 
der ersten Dienstprüfung voranzugehen hat, ist ein mindestens vier- 
‚ähriges, wovon zwei Halbjahre dem Besuch Tübingens gewidmet 
werden müssen. Humanisten studieren nur auf einer Universität, 
Realisten der sprachlich-geschichtlichen Richtung wenigstens vier 
Halbjahre, im übrigen steht den Realisten jede deutsche technische 
Hochschule zur Wahl. Neuphilologen kann ein Studienaufenthalt in 
Ländern ihrer Sprachgebiete bis zu zwei Halbjahren auf das Hoch- 
schulstudium angerechnet werden. 
Die humanistischen Kandidaten müssen über ihre Teilnahme an 
3inem philologischen, die realistischen an einem neusprachlichen 
»der einem mathematisch-naturwissenschaftlichen Seminar eine von 
Jessen Leiter ausgestellte Bescheinigung beibringen. 
Mindestens sechs Halbjahre der Studienzeit sind auf Vorlesungen 
und Übungen aus den späteren Prüfungsfächern zu verwenden. Hier- 
unter müssen für alle Humanisten Vorlesungen über Geschichte, 
deutsche Literatur, Erdkunde, Pädagogik, für alle Realisten zwei 
zrößere Vorlesungen über Philosophie und eine über Pädagogik sich 
befinden.
	        
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