26 Grundzüge der Verfassung des höheren Schulwesens in Deutschland.
Direktoren-Konferenzen, der amtlich veröffentlichten Speziallehrpläne
höherer Schulen; über wichtigere neuere Erscheinungen auf dem
Gebiete der Pädagogik, beachtenswerte Methoden, Unterrichtsmittel.
Apparate, Grundsätze der Schulhygiene usw.).“
In der Ausführung gestaltet sich die Sache beispielsweise
folgendermaßen:
Während des ersten Vierteljahres liefern die Seminarkandidaten
xurze Berichte über den Gang der von ihnen besuchten Lehrstunden
ein, auf Grund deren eine Besprechung der wichtigsten und beachtens-
wertesten Anforderungen an den Unterricht und die Schulzucht
stattfindet.
Im zweiten Vierteljahr gibt der Leiter oder sein Stellvertreter
auf geschichtlicher Grundlage einen Überblick über die gegenwärtige
Verfassung des höheren Schulwesens in Deutschland unter ver-
gleichender Bezugnahme auf die entsprechenden Einrichtungen im
Ausland. In der weiteren Folge erstatten die Kandidaten der Reihe
nach mit Hilfe des ihnen hierfür bezeichneten Materials Berichte über
den Entwicklungsgang in den verschiedenen Lehrfächern, soweit sie
anter ihnen vertreten sind.
Das dritte Vierteljahr wird durch kleine Arbeiten der Kandidaten
über unterrichtliche Einzelfragen aus dem Umkreis ihrer Lehr-
oefähigungen und insbesondere ihrer eigenen Lehrtätigkeit in Anspruch
zenommen, wobei sie die einschlägige Fachliteratur heranzuziehen haben.
Im vierten Vierteljahr machen Berichte der Kandidaten über
schulwissenschaftliche Hauptwerke den Beschluß.
In allen Sitzungen reiht sich an die Vorträge eine freie Be-
sprechung, die bei den Berichten der Kandidaten der Leiter oder ein
Mitleiter durch seinen die Kritik enthaltenden Mitbericht eröffnet.
Neben diesen Hauptaufgaben kommen in den Sitzungen Angelegen-
heiten aus der Lehrtätigkeit der Kandidaten je nach vorhandenen
Anlässen zur Sprache.
Gegen Schluß des Seminarjahrs haben die Kandidaten eine
größere Arbeit über eine von dem Direktor gewählte konkrete päda-
zogische oder didaktische Aufgabe zu liefern, hinsichtlich welcher die
zeäußerten Wünsche tunlichste Berücksichtigung finden.
Über das Seminarjahr erstattet der Direktor für jeden einzelnen
Kandidaten Bericht an das Provinzial-Schulkollegium, worauf dieses
über die Zulassung zum Probejahr befindet.
Die Unterrichtstätigkeit im Probejahr wird eine freiere, voll-
zicht sich jedoch unter fortdauernder geordneter Aufsicht. Bei vor-
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