Full text: Die höheren Lehranstalten und das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (2. Band)

26 Grundzüge der Verfassung des höheren Schulwesens in Deutschland. 
Direktoren-Konferenzen, der amtlich veröffentlichten Speziallehrpläne 
höherer Schulen; über wichtigere neuere Erscheinungen auf dem 
Gebiete der Pädagogik, beachtenswerte Methoden, Unterrichtsmittel. 
Apparate, Grundsätze der Schulhygiene usw.).“ 
In der Ausführung gestaltet sich die Sache beispielsweise 
folgendermaßen: 
Während des ersten Vierteljahres liefern die Seminarkandidaten 
xurze Berichte über den Gang der von ihnen besuchten Lehrstunden 
ein, auf Grund deren eine Besprechung der wichtigsten und beachtens- 
wertesten Anforderungen an den Unterricht und die Schulzucht 
stattfindet. 
Im zweiten Vierteljahr gibt der Leiter oder sein Stellvertreter 
auf geschichtlicher Grundlage einen Überblick über die gegenwärtige 
Verfassung des höheren Schulwesens in Deutschland unter ver- 
gleichender Bezugnahme auf die entsprechenden Einrichtungen im 
Ausland. In der weiteren Folge erstatten die Kandidaten der Reihe 
nach mit Hilfe des ihnen hierfür bezeichneten Materials Berichte über 
den Entwicklungsgang in den verschiedenen Lehrfächern, soweit sie 
anter ihnen vertreten sind. 
Das dritte Vierteljahr wird durch kleine Arbeiten der Kandidaten 
über unterrichtliche Einzelfragen aus dem Umkreis ihrer Lehr- 
oefähigungen und insbesondere ihrer eigenen Lehrtätigkeit in Anspruch 
zenommen, wobei sie die einschlägige Fachliteratur heranzuziehen haben. 
Im vierten Vierteljahr machen Berichte der Kandidaten über 
schulwissenschaftliche Hauptwerke den Beschluß. 
In allen Sitzungen reiht sich an die Vorträge eine freie Be- 
sprechung, die bei den Berichten der Kandidaten der Leiter oder ein 
Mitleiter durch seinen die Kritik enthaltenden Mitbericht eröffnet. 
Neben diesen Hauptaufgaben kommen in den Sitzungen Angelegen- 
heiten aus der Lehrtätigkeit der Kandidaten je nach vorhandenen 
Anlässen zur Sprache. 
Gegen Schluß des Seminarjahrs haben die Kandidaten eine 
größere Arbeit über eine von dem Direktor gewählte konkrete päda- 
zogische oder didaktische Aufgabe zu liefern, hinsichtlich welcher die 
zeäußerten Wünsche tunlichste Berücksichtigung finden. 
Über das Seminarjahr erstattet der Direktor für jeden einzelnen 
Kandidaten Bericht an das Provinzial-Schulkollegium, worauf dieses 
über die Zulassung zum Probejahr befindet. 
Die Unterrichtstätigkeit im Probejahr wird eine freiere, voll- 
zicht sich jedoch unter fortdauernder geordneter Aufsicht. Bei vor- 
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