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Die Lehrerschaft der höheren Schulen, 27
yandenem Deckungsbedürfnis an Lehrkräften wird Probckandidaten
juch die Verwaltung von Lehrstellen übertragen. Der Bericht des
Direktors über das Probejahr gewährt dem Provinzial-Schulkollegium
Jie hauptsächlichste Unterlage für seine Entscheidung über die An-
stellungsfähigkeit der Kandidaten.
Im Königreich Sachsen hat es für die Vorbereitungszeit bei
lem Probejahr. sein Bewenden behalten. Zur schulwissenschaftlichen
Ausbildung besteht die Professur der Pädagogik bei der Universität
"eipzig und das damit verbundene Seminar.
Für das in Württemberg zwischen der ersten und zweiten
Dienstprüfung abzuleistende Probejahr werden die humanistischen
Kandidaten einem Gymnasium, die realistischen einer Realanstalt
iberwiesen. Die Ausbildung ist teils praktischer, teils theoretischer Art.
Bayern hat 1897 an mehreren Gymnasien, und 1903 an einigen
Realanstalten nach Ableistung der Prüfungen zurückzulegende päda-
zogisch-didaktische Kurse von einjähriger Dauer, erstere für Kandi-
Jaten mit Lehrbefähigung in den alten Sprachen, im Deutschen und
in der Geschichte, letztere für Kandidaten der Realien eingerichtet.
Die Leitung liegt in der Hand des Rektors, dem ein Fachlehrer zur
Seite steht. Die Beschäftigung der Kandidaten ist ähnlich wie in
Preußen geordnet.
1IL
Die bestehenden Prüfungsordnungen für das höhere Lehramt
n den vier deutschen Königreichen sind eine jede für sich aus ge-
;chichtlich bedingten Umwandlungen ihrer Vorgängerinnen entstanden.
Den im Laufe der Zeit eingetretenen Veränderungen der Lehrver-
assung mußten notwendig auch die Prüfungsordnungen Rechnung
:ragen. Sie sind sich in Deutschland ähnlicher geworden in dem
Maße, als eine größere Ausgleichung unter den Lehrverfassungen der
verschiedenen Bundesstaaten stattgefunden hat, sie weisen aber auch
ıoch heute Unterscheidungsmerkmale auf, die ihre Erklärung in der
arsprünglichen Verschiedenheit des an der einen und der anderen
Stelle befolgten Unterrichtssystems finden.
Während die preußischen Gymnasien unter dem Dezernat des
Vinisterialrats Johannes Schulze, ihrer fridericianischen Überlieferung
entsprechend, in der Richtung auf den ganzen Umkreis allgemeiner
höherer Geistesbildung weitergeführt worden waren, hatten die säch:
sischen und württembergischen Gelehrtenschulen ihren aus der Re-
formationszeit stammenden Charakter seinen wesentlichen Zügen nach