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Regel solche Abschnitte, welche in der Klassenlektüre, aber nicht
während des letzten Halbjahres, behandelt worden sind.
Bei der Prüfung im Lateinischen und im Griechischen ist den
Schülern Gelegenheit zu geben, ihre Kenntnisse auf dem Gebiete der
Altertumskunde, soweit diese für das Verständnis der Schriftsteller
erforderlich ist, sowie ihre Bekanntschaft mit den am häufigsten vor-
kommenden Versmaßen zu erweisen,
Bei der Prüfung im Französischen und im Englischen ist die
Geübtheit der Schüler im mündlichen Gebrauche der fremden Sprache
zu ermitteln, auch sind Fragen aus der Synonymik und über die
Hauptpunkte der Metrik zu stellen.
Die geschichtliche Prüfung hat vornehmlich die Geschichte
Deutschlands und des preußischen Staates zum Gegenstande; auf den
Gymnasien sind auch Fragen aus der griechischen und römischen
eschichte zu stellen.
An die Prüfung in der Chemie sind einige Fragen aus der
MWlineralogie anzuschließen.
Die Prüfung ist als bestanden zu erachten, wenn das aus den
Klassenleistungen und den Prüfungsergebnissen zu‘ gewinnende
Gesamturteil in allen verbindlichen wissenschaftlichen Lehrgegenständen
nindestens „Genügend“ lautet.
Eine Abweichung hiervon in Berücksichtigung des von dem
Schüler gewählten Berufes ist nicht zulässig. Dagegen soll bei
Schülern, deren Leistungen in verbindlichen Lehrgegenständen das
Gesamturteil „Nicht genügend“ erhalten, dieser Ausfall als ausge-
zlichen angesehen werden, wenn bei ihnen das Gesamturteil in eben-
sovielen anderen verbindlichen Lehrgegenständen. mindestens „Gut“
‚autet; dabei sind jedoch folgende Einschränkungen zu machen:
a) die als „Nicht genügend“ bezeichneten Leistungen, deren
Ausgleichung in Frage kommt, dürfen nicht unter das Maß hinab-
zehen, welches für den Eintritt in die Prima zu fordern ist;
b) das Gesamturteil „Nicht genügend“ darf nur für je einen
anter folgenden Lehrgegenständen
des Gymnasiums: Deutsch, Lateinisch, Griechisch, Mathematik,
des Realgymnasiums: Deutsch, Lateinisch, Französisch, Eng-
lisch, Mathematik,
4er Oberrealschule: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathe-
matik, Physik,
und zwar nur dann als ausgeglichen angesehen werden, wenn das
Gesamturteil in einem anderen zu derselben Gruppe gehörenden