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Die Schulziele,
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Nur Bayern hat die Einrichtung, daß die Bestimmung der schrift-
ichen Prüfungsaufgaben von der Zentralstelle ausgeht. In der Aus-
schließung von der mündlichen Prüfung stimmen Preußen und
Württemberg miteinander überein, Bayern hält es ähnlich, in Sachsen
kann sie schon bei zwei ungenügend ausgefallenen Prüfungsarbeiten
erfolgen.
Sachsen trennt sich darin von den anderen, daß es keine Be-
freiung von der ganzen mündlichen Prüfung zuläßt.
Mündlich prüfen in der Religionslehre nur Preußen und Sachsen,
Bayern nur schriftlich, Württemberg garnicht.
Sachsen verlangt der Arbeitsfrist nach am meisten im deutschen
Aufsatz, Württemberg und Bayern bleiben hierin auch hinter Preußen
zurück, an letzter Stelle steht Württemberg für seine Realanstalten
5eider Art.
Im Latein begnügen sich am Gymnasium nur Preußen und
Bayern mit einer schriftlichen Arbeit, doch ist diese hier umfänglicher
als dort.
Im Griechischen herrscht volle Übereinstimmung, nur daß
Sachsen und jetzt auch Preußen die Benutzung eines Wörterbuchs
ıicht gestatten.
Französisch fehlt am Gymnasium nur in Preußen in der schrift-
ichen Prüfung, und auch schon von 1892 bis 1901 nahm Preußen
mit der damals geforderten Herübersetzung ins Deutsche eine Sonder-
stellung ein. Nach der hier 1901 getroffenen Abänderung ist es jetzt
aur noch Sachsen, wo am Realgymnasium die eine der beiden
Arbeiten in den Neufremdsprachen ein Aufsatz sein muß.
Die Prüfungsarbeit in der Geschichte und Erdkunde ist noch auf
Württemberg beschränkt geblieben.
Die Anforderungen in der Mathematik lauten für das Gymnasium
ım strengsten in Preußen, für das Realgymnasium in Württemberg.
Betreffs der Naturwissenschaft sind keine grundsätzlichen Unterschiede
.nnerhalb der gleichen Schularten zu erkennen.
Die geringste Zahl von schriftlichen Prüfungsarbeiten weist
Preußen auf, die geringste Zahl von Fächern in der mündlichen
Prüfung Württemberg.
Ehe Preußen 1901 es zuließ, daß über ein „Nicht genügend‘ in
lem einen oder anderen Fach, das nicht zu den „Hauptfächern“ der in
Frage kommenden Schulart gehört, ohne Vorhandensein von Deckung
hinweggesehen werden kann, galt, wie es noch jetzt in den drei
anderen Königreichen dabei geblieben ist, in allen vier Königreichen