machen nicht mit. Und der Unterrichtsminister hat gesagt: Ja, mit Bezug
anf die Jurisprudenz überlasse ich die Antwort meinem Kollegen von der
Justiz. Das war außerordentlich bequem; das ist ihm auch entgeg nge—
halten worden.
Als der Unlerrichtsminister auf Sachsen verwiesen wurde, wo sein Kollege
doch so tapfer für die Reform eingetreten sei, antwortete er: Das ist etwas
ganz anderes, Sachsen hat auch 12 Realgymnasien gegen 18 Gymnasieu, und
wir haben bloß 4 Realgymnasien gegen 45 Gymnasien. Ja, meine Herren,
erst errichet man in Bayern Realgymnasien mit Berechtigung hauptsächlich für
das Polytechnikum, zunächst 5 an der Zahl. Man verspricht, daß den
Gymnasien diese Berechtigung genommen werden soll. Nachher hält man das
nicht, sondern läßt den Gymnasien alle Berechtigungen; man tut noch mehr:
man stellt diese Realgymnasien nicht auf eigene Füße, indem man ihnen keinen
eigenen Unterbau gibt, endlich läßt man das eine Realgymnasium eingehen,
so daß man schließlich auf 4 zurückgekommen ist; neue entstehen wegen
mangelnder Berechtigung natürlich nicht, und wenn die bestehenden durch
das Gymnasialmonopol verkümmern, sagt man: Wozu ihnen mehr Berechtigung
geben; sie sind ja nicht lebensfähig! Meine Herren, es ist recht schwer, einem
solchen Verfahren gegenüber nicht ein unparlamentarisches Wort der Entrüstung
zu gebrauchen!
Der Unterrichtsminister hat sonst gar keine Gründe gegen die Reform.
Der Justizminister aber nun, der führt die ganze Reihe von Gutachten von
juristischen Professoren und juristischen Verwaltungsbeamten an, die damals in
der „Deutschen Juristen-Zeitung“ standen bei Gelegenheit des Adickesschen
Antrags, ohne zu bedenken, daß dieselben ganz veraltet sind, daß sie bloß
darüber urteilen wollten, ob die Jurisprudenz überhaupt freigegeben werden
solle in einem einzigen Staat, daß die Gutachter gar nicht vor die
Frage gestellt waren: Soll den bayerischen Realgymnasien die Jurisprudenz,
nachdem sie in so vielen anderen Bundesstaaten den Realgymnasien freigegeben
worden ist, auch freigegeben werden? Er macht seine Zuhörer gruselig, indem
er sagt: „Ich glaube, wir haben es hier mit einer grundstürzenden Bewegung
zu tun.“
Dann aber führt er an, daß der Kultusminister auf seinen Wunsch die
juristischen Fakultäten gefragt habe. Und welches ist das Resultat? München
ttimmt dagegen, Erlangen dafür und Würzburg hat noch nicht geantwortet. Also,
meine Herren, die Universitätsgutachten verschlagen auch nicht.
Aber nun kommen die Gründe, oder vielmehr der einzige Grund, und
Sie werden sehen, es ist immer derselbe, dessen Unhaltbarkeit ich vor 2 Jahren
Gelegenheit gehabt habe nachzuweisen. „Darauf kommt es nicht an,“ sagt der
bayerische Justizminister, ,ob derJurist neuere Sprachen braucht, ob er einen Einblick in
die Technik hat, sondern darauf: Welche Vorbildung ist so universell
gestaltet, daß sie dem Juristen gestattet, sich in jedem Fache,
auch wenn er sich nicht speziell damit befaßt hat, leidlich
zu recht zu finden? — und das ist nur die Vorbildung durch
das Gymnasium.“ Also immer diieselbe kritiklose Überschätzung des