sie Medizin studieren wollen, noch vor dem Eintritt in das Studium die
Ablegung einer Nachprüsung im Lateinischen gefordert werde, und darüber
verhandelt man jetzt. Es wird wahrscheinlich ein Kompromiß dahingehend
geschlossen werden, daß man nicht generell eine Nachprüfung verlangt, sondern
sich auch mit der Vorlage eines Testats von dem Direktor der Oberrealschule
begnügt, welches bescheinigt, daß der Betreffende sich mit Latein beschäftigt und
darin die Kenntnisse eines versetzungsreifen Realgymnasial-Untersekundaners
erworben hat.
So liegt die Sache; sie wird in nächster Zeit wohl zur Entscheidung
gebracht werden.
Damit verlasse ich diese Frage und komme nun zu dem, was infolge
der beiden anderen Thesen geschehen ist und was wir in unseren Bemühungen
nach dieser Richtung hin erreicht haben. Dazu, meine Herren, bitte ich Sie
die Berechtigungstabeller) zur Hand zu nehmen. Sie gestatten, daß
ich für diejenigen Herren, welche die Tabelle noch nicht in der Hand gehabt
haben, eine Erläuterung vorausschicke. Es stehen links die Namen der Bundes—
staaten; neben dem Namen des Staates steht die Ziffer der Stimmenzahl, die
ihm im Bundesrat zusteht. Dann bis zu dem Strich in der Mitte folgen die
Fächer, für die die Freigabe abhängig ist vom Reich; es stimmt das nicht
genau in Bezug auf Post und Telegraphie; für diese hat Württemberg und Bayern
ein Reservatrecht, und die Tabelle bringt hier auch zum Ausdruck, daß Bayern
die Telegraphie und die Post noch nicht an die Realgymnasial- und Ober—
realschul-Abiturienten, und Württemberg diese Fächer noch nicht an die
Oberrealschul-Abiturienten freigegeben hat. Sonst, meine Herren, ist,
——V
gleich, was vom Reich abhängt.
Auf der rechten Seite stehen alle die Fächer, deren Freigabe von den
einzelnen Staaten abhängig ist. Nicht aufgeführt ist hier das Bibliothekarfach
und Archivarfach. Ich habe sie als untergeordnet dem Lehrfach für Altphilologie
gedacht. Erwähnen will ich jedoch, daß sie noch nicht freigegeben sind in
Preußen, auch noch nicht einmal an die Realgymnasial-Abiturienten. Ferner
das Lehrfach für Landwirtschaft habe ich eingeschlossen gedacht beim Lehrfach für
Mathematik und Naturwissenschaften; dasselbe ist in Preußen auch freigegeben
worden an die Oberrealschul-Abiturienten, so daß es weiter nicht in Betracht
kommt.
Mit blau „e“ ist alles das bezeichnet, was schon seit Juni 1904 frei—
gegeben ist (was eröffnet ist, daher der Buchstabe „a“). Mit schwarz „e“
ist dasjenige bezeichnet, was neueröffnet ist seit Mai 1904, seit die Tabelle
zum erstenmal hier in Ihrer Hand gewesen ist. Die Nullen bedeuten, daß
die betreffenden Fächer für bestimmte Staaten nicht in Betracht kommen;
hre Zahl hat sich erheblich verringert.
Nun, meine Herren, will ich Ihnen an der Hand der Tabelle berichten,
was in diesen zwei Jahren hinzugekommen ist, und in welcher Form es hinzu—
zekommen ist.
*) Sie befindet sich am Schluß.