Full text: Grundzüge für den Bau und Betrieb der Lokal-Eisenbahnen

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(3) In Bahnkrümmungen ist der Spurerweiterung und Gleisüber- 
höhung, sowie der Stellung der Wagen mit deren Ladungen in 
der Sehne der Krümmung durch entsprechende Erweiterung der 
Umegrenzung Rechnung zu tragen. 
8. 8. 
Für normalspurige Lokalbahnen, auf welchen gleichzeitig 
Adhäsions- und Zahnradbetrieb oder auch nur letzterer besteht, 
kann eine Erhöhung der Zahnstange über die Schienenoberkante 
bis zu 75 mm zugelassen werden, ohne dass hierdurch der Ueber- 
gang der Wagen der Vereinsbahnen sich verbietet. Die Verwaltung 
der Zahnradbahn bleibt jedoch dafür, dass die auf diese Bahn 
üibergehenden Wagen dieselbe gefahrlos befahren können, aus- 
schliesslich verantwortlich. 
8. 9. 
Entfönungen ,  Normalspurige Gleise dürfen auf freier Bahn nicht weniger 
als 3,5 m von Mitte zu Mitte gemessen von einander entfernt 
sein, wenn Wagen der Hauptbahn auf sie übergehen. Wo dies 
nicht der Fall. ist, somit auch bei Schmalspurbahnen, darf die Ent- 
fernung nicht weniger betragen, als die festgesetzte Umgrenzungs- 
linie für jedes der beiden Gleise erfordert; empfohlen wird jedoch, 
diese Entfernung gleich der festgesetzten grössten Wagen- be- 
ziehungsweise Ladungsbreite, vermehrt um 500 mm, zu nehmen. 
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Kronenbreite. 
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Die Kronenbreite des eingleisigen Bahnkörpers ist so zu be- 
messen, dass die Entfernung des Schnittpunktes einer durch die 
Unterkante der Schienen gelegten geraden Linie mit der Böschungs- 
ebene von der Mitte des Gleises bei normaler Spurweite nicht weniger 
als 1500 mm, bei Schmalspur nicht weniger als das Maass der Spur- 
weite beträgt. In scharfen Krümmungen und auf hohen Dämmen 
wird eine entsprechende Verbreiterung empfohlen. Bei zweiglei- 
sigen Bahnen regelt sich die Kronenbreite nach Maassgabe des 
Ss, 9. 
8. 10. 
8. 11. 
Es wird empfohlen, die Bahnkrone in Höhe der Schienenunter- 
kante über die öfters wiederkehrenden Hochwasser zu legen, un- 
bedenklich aber kann dieselbe unter den aussergewöhnlichen, selten 
auftretenden Hochwasserständen liegen.
	        
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