Full text: Grundzüge für den Bau und Betrieb der Lokal-Eisenbahnen

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wendung von Unterlagplatten, insbesondere für Schwellen aus 
weichem Holze, zu empfehlen. 
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8, 21. 
Die Anwendung von Steinunterlagen ist bei neuen Bahnen nur 
da anzurathen, wo die Bettung den widerstandsfähigen Boden er- 
reicht. Es müssen jedoch dann, namentlich bei stark gekrümmten 
Gleisen, die Schienen an den Stössen so miteinander verbunden 
sein, dass eine Veränderung der Spurweite vollständig verhindert 
wird. 
8. 22. 
Oberbau- Anordnungen aus Eisen haben sich in technischer 
Beziehung bewährt. 
Eiserner 
Oberbau. 
„An Zen 
8, 23. 
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enden 
(1) Für die Herstellung von Brücken ist als Baumaterial in erster 
Linie Stein zu empfehlen; auch Holz ist zulässig, jedoch gegen 
Feuersgefahr entsprechend zu schützen. Die tragenden Theile der 
Fahrbahn von Brücken aus Eisen oder Stahl sollen aus gewalztem 
oder geschmiedetem Material bestehen. 
(2) Alle Brücken sind sowohl vor der Inbetriebnahme als auch 
in bestimmten Zeitabschnitten während des Betriebes in Bezug 
auf Betriebssicherheit genau zu untersuchen. 
Brücken. 
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. ‘ z . Schutz- und 
Die Anbringung von Streichschienen (Schutz- oder Zwang- streichschienen. 
schienen) ist, ausser bei Schienenkreuzungen und Krümmungen mit 
ungewöhnlich kleinen Halbmessern, überflüssig. 
8, 24. 
Ss. 25. 
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AN 
Kreuzungen zweier Bahnen, deren Gleise in gleicher Höhe Kreuzungen. 
liegen, sind zulässig. 
Ss, 26. 
y Sp 
mil 
Vi 
Einfriedigungen der Bahn sind nicht erforderlich. ; 
3. 27. 
Absperrungen von Wegeübergängen sind nicht erforderlich. 
Einfriedigungen. 
Schranken.
	        
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