Full text: Grundzüge für den Bau und Betrieb der Lokal-Eisenbahnen

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anderen Bremsvorrichtungen, mit einer von Hand zu bedienenden 
Bremse versehen sein. 
9). Tender. 
Ss, 63. 
Alle Abmessungen der Tender müssen innerhalb der im 8, 43 „Füeiten un 
für Lokomotiven vorgeschriebenen Grenzen bleiben. 
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3 Bahn. 
AS 
2 Müssen 
N, 
8. 64. 
Für den Radstand der Tender wird die Einhaltung der für Radstand. 
die Lokomotiven getroffenen Feststellungen ($. 46) empfohlen. 
8. 65. 
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Irma 
T NN 
Die höchsten Punkte der Wasserbehälter dürfen nicht höher Wasserbehälter. 
als 2750 mm über Schienen-Oberkante liegen. Die Wasserbehälter 
sollen an den Untergestellen und die vorhandenen Werkzeug- und 
Geräthekasten an diesen oder den Wasserbehältern so befestigt 
sein, dass eine selbstthätige Lösung dieser Befestigung auch durch 
heftige Stösse nicht erfolgen kann. 
Tender 
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8, 68. 
Jeder Tender muss, abgesehen von etwa vorhandenen anderen 
Brems-Einrichtungen, mit einer Handbremse versehen sein, die jeder- 
zeit auch bei stillstehendem und von der Lokomotive abgekuppeltem 
Tender schnell angezogen werden kann. 
Bremsen. 
8, 67. 
An der Rückwand des Tenders müssen sich Stützen zur Auf- Signalstützen. 
nahme der nöthigen Signale befinden. 
Ten ler 
EZ 
8, 68. 
Die Rückseite des Tenders ist mit den für die Wagen vor- 
geschriebenen Zug- und Stossvorrichtungen zu verschen. (Vergl. 
8. 80.) 
Kuppelung. 
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