Full text: Grundzüge für den Bau und Betrieb der Lokal-Eisenbahnen

(2) Die Stützen sind so am Wagen zu befestigen, dass alle Theile 
der aufgesteckten Signallaternen noch 100 mm von der Begrenzungs- 
linie des lichten Raumes entfernt bleiben. 
8. 76. 
Achslager. 
Die allgemeine Einführung einer flüssigen Oelschmiere wird als 
höchst wünschenswerth erachtet. Die Achslager sollen möglichst 
einfach sein, einen dichten Verschluss gegen Staub und Schmiere- 
verlust gewähren, und eine leichte Ueberwachung und Untersuchung 
gestatten. 
8, 77. 
Federn. 
Alle nicht in Arbeitszügen laufenden Wagen sollen auf Federn 
von Stahl oder Gummi ruhen. 
8. 78. 
Bremsen. 
(1) Die Wagenbremsen müssen so beschaffen sein, dass damit auch 
bei beladenen Wagen annähernd eine Feststellung der Achsen er- 
zielt werden kann. 
(2) Die Anwendung von durchgehenden und Gruppenbremsen ist 
zu empfehlen. 
8. 79. 
Die Bremsen müssen so angeordnet sein, dass die Brems- 
kurbeln beim Festbremsen rechts gedreht werden. 
8. 80. 
A e- An allen Wagen derjenigen Bahnen, auf denen die grösste 
zulässige Fahrgeschwindigkeit mehr als 20 km i. d. St. beträgt, 
sind an beiden Enden elastische Zug- und Stossvorrichtungen an- 
zubringen. Findet Wagenübergang nach Hauptbahnen nicht statt, 
so sind Mittelbuffer mit selbstthätiger oder doch möglichst einfacher 
Kuppelung zu empfehlen. 
8. 81. 
Verschluss der 
Personenwagen, 
(1) Jede Thür, welche sich in der Langseite eines Personenwagens 
befindet, soll an der Aussenseite eine mit Handgriff versehene 
Verschlussvorrichtung haben. .
	        
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