Object: Abgaben - Schulfeste (Band 1)

  
  
  
  
    
    
   
   
  
   
   
  
   
    
   
   
  
  
   
  
   
  
  
   
   
  
  
   
  
   
   
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
   
  
   
  
   
  
  
   
  
  
  
   
   
   
   
   
  
   
  
   
   
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
   
  
   
  
  
   
  
   
  
Rahresberichte. — Sahresfurie. 
erichte unmittelbar an 
\ Anzahl der Exemplare war ſtets eine ſchwankende. = Zum 
Zwecke der einheitlichen Regelung der Angelegenheit beſtimme ich, daß vom Schuljahr 
icelten höheren Mädchenſchulen und Lehrerinnenbildung- 
„Bisher find von einzelnen höheren Mädchenſchulen Jahresb 
mich eingereiht worden. Die 
1903 ab von allen vollentwi 
anſtalten, für welche regelmäßig JFahresberichte herausgegeben werden, ſtets zwei 
Exemplare dieſer Berichte nebſt den etwaigen Beilagen alebald nah dem Erſcheinen 
ohne Anſchreiben an die Geheime Regiſtratur V 
einzuſenden ſind. = Die Anſtalts-Leiter und -Lei 
verſehen.“ 
3. Fachſchulen für das Baugewerbe ſowie für die Eiſen- und ſonſtige 
Metallinduſtrie. $ 15 der D. A. für die Direktoren der bezeichneten Fachſchulen 
vom 22. Auguſt 1901 (M. Bl. d. Hun GB S410 beſtimmt: 
„Der Direktor hat für die vorjchriftsmäßige und rechtzeitige Abfaſſung der Schul- 
programme und des zu Oſtern jeden Jahres zu veröffentlichenden JFahresberichts, ſowie 
für deſſen Druck und Verteilung und für Die Einſendung der vorgeſchriebenen Abdrücke 
an die vorgeſeßten Behörden zu ſorgen. = Die Programme müſſen die erforderlichen 
Angaben über die Organiſation Der Anſtalt, über die Aufnahmebedingungen für Die 
Schüler, über die Koſten des Schulbeſuchs, die Berechtigung der Abiturienten, über Die 
Zuſammenſetzung des Kuratoriums nnd Des Lehrkörpers, ſowie über dort eingetretene 
Veränderxungen, Über den Lehrplan, Die Lehrmittel, ſowie die Miniſterial-Erlaſſe von 
allgemeinem Jntereſſe und eine kurze Chronik, insbeſondere auch eine genaue Nachweiſung 
über den Beſuch dex einzelnen Klaſſen im legten Schuljahr enthalten.“ 
4. Textilfachſchulen. 8 16 der D. A. für die Direktoren und das Lehrperſonal 
der Textilfachſchulen vom 24. Juni 1901 (M. Bl. d. H. u. G. V. S. 124) lautet: 
„Dex Direktor hat für die vorſchriftsmäßige und rechtzeitige Abfaſſung der Schul- 
programme und des nach Abſchluß jedes Schuljahres zu veröffentlichenden Sahresberichts 
ſowie für deſſeu Druck und Verteilung und für die Einſendung der vorgeſchriebenen 
Abdrücke an die vorgeſetzten Behörden zu ſorgen.“ 
Fahreskaſſenabſchluß. 1. Staatsmin. Beſchluß vom 14. Oktober 1881 (mitgeteilt 
u. a. durch den Kult. Min. Erl. vom 91. November 1881, Z. Bl. f. d. U. V. S. 661). 
„Mit Rückſicht auf die Beſtimmung im Abſatz 2 des $ 22 des Allerh. vollzogenen 
Kaſſen-Regulativs vom 17. März 1828, wonach die Finalabſchlüſſe aller Staatsfkaſſen 
unabänderlich ſind und die Grundlage der Sahres-Rechnungen zu bilden haben, wird 
auf Anregung der Königl. Ober-Rechnungskammer hiermit beſchloſſen, 
daß fortan in allen Verwaltungen die Finalabſchlüſſe der Kaſſen, abgeſehen von 
etwaigen formellen Mängeln derſelben, niemals nachträglichen Ab änderungen 
unterzogen werden dürfen, und daß von denſelben auch bei Aufftellung der Jahres- 
Rechnungen der nächſthöheren Kaſſe niemals abgewichen werden darf.“ 
2. Fin. Min. Erl. v. 11. Auguſt 1899 — I 1410 —, mitgeteilt durch den Kult. 
Min. Erl. v. 17. Oktober 1899 (Z- Bl. f. d. U. V. S. 785). 
„Ju einem Spezialfalle, in welchem in dem Sahresabjchluffe Der Regierung3-Haupt- 
faſſe die Ausgabereite irrtümlich zu hoch angegeben, demnächſt aber auf Anordnung der 
Zentralbehörde durch Abſetzung des Mehrbetrages von der in der Rechnung der General- 
Provinzialkaſſen verbliebenen Aus- 
Staatskaſſe nachgewiejenen Summe der bei den 
gabereite richtig gejtellt waren, hat die Regierungshauptlafie ‘in den Finalabſchluß und 
Die Rechnung Des nächſtfolgenden Jahres wiederum die unrichtige höhere Zahl über- 
nommen und den zu viel nachgewieſenen Betrag durch Snabgangitellung berichtigt. Die 
General: Staat3fafje hat demgemäß zur Erhaltung Der Vlebereinftimmung mit Der 
Betrag in der neuen 
Provinzial-Rehnung den in der Rechnung des Vorjahres abgejegten 
e einer Anregung der O. R. K. beſtimme ich, daß 
Rechnung in Zugang geſtellt. = JFnfolg 
in ſolchen Fällen von der Regieruugs-Hauptkaſſe Der durch die Zentr alre<nung 
berichtigte Betrag in die Bücher und die Rechnung des neuen Fahres 
übernommen wird.“ 
3. Berichtigung von Fehlern in den Jahresrehnungen auf Grund von 
Erinnerungen gegen den JFahresabſ<hluß o! Mt: „Sahresrechnung”. 
4. Weiter ſiehe „Kaſſenabſchlüſſe“ „Kaſſenverwaltung und Kaſſenführung“ ſowie 
„Seminarkaſſen“. 
Sahresfurje und Wechſelcöten. 1. Auszug aus dem Kult. Min. Erlaſſe, betr. 
die Einführung der revidierten Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten, vom 
31. März 1882 — UII 826 — (2 BE UU: V. S. 234). 
_. „Vorausgeſeßzt iſt für die Ausführung Der vorliegenden Lehrpläne, daß die 
an der weit überwiegenden Mehrheit der höheren Schulen geltende Einrichtung der 
Jahreskurſe — und zwar, fofern nicht Wechſelcöten beſtehen, von Oſtern zu Oſtern 
TIT D des mir unterſtellten Miniſteriums 
terinnen find hiernach mit Weiſung zu 
  
  
    
  
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