Full text: Abwehrfermente

n 
N- 
11= 
en 
Der 
sch 
die 
7071 
ON - 
oh- 
ter 
gar 
1ıen 
ch- 
JeTr- 
tiv 
Von 
m 
Aise 
2i1n- 
che 
“10 
Jer- 
‚ffe 7 
; sel 
‘eits 
der 
zn 
23 —\ 
Traubenzucker. Als körpereigen können wir jene Stoffe 
bezeichnen, die vollständig umgeprägt sind und in 
ihrer Struktur dem Grundplane der speziellen Art 
und des speziellen Individuums ganz entsprechen. 
Neben diesem generellen Begriff, der nur besagt, daß 
ein Stoff dem Körper ganz allgemein nicht vollständig 
fremd ist, kommt nun ohne Zweifel noch die feinere 
Unterscheidung je nach der Zugehörigkeit der be- 
treffenden Verbindung. Wir haben bereits im Jahre 
1906 vorgeschlagen*!), zwischen Stoffen zu unter- 
scheiden, die zwar dem Blute angepaßt, jedoch den 
verschiedenartigen Körperzellen fremd sind, und solchen 
Stoffen, die irgendeine charakteristische Bauart der 
Zellen eines bestimmten Organes zeigen. Wenn unsere 
Vorstellung über den Bau der einzelnen Organzellen 
und der Abhängigkeit der Funktion von dessen Eigen- 
art richtig ist, dann folgt, daß, wie schon betont, jede 
Zellart über Bausteine besonderer Art verfügen muß. 
Wir können von organeigenen und noch spezieller von Organ-, zell- 
zelleigenen Stoffen sprechen und ebenso von blut- eigene und 
eigenen. Die spezifisch aufgebauten Stoffe des Blutes Stoffe 
wären dann als zellfremd zu betrachten, und um- 
gekehrt die zelleigenen Substanzen als blut- oder noch 
besser plasmafremd, weil ja auch die Bestand- 
teile der Formelemente des Blutes für das Plasma 
iremdartig sind und umgekehrt. Die zelleigenen Pro- 
') Lehrbuch der physiologischen Chemie. 
Urban & Schwarzenberg. Berlin-Wien 1006. 
I. Auflage. S. 2092.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.