Full text: Das technische Schulwesen

Geschlecht, die nach den Erfahrungen der Kriegsindustrie zum Bei- 
spiel anscheinend besonders in England weitere Ausbildung er- 
fahren sollen. 
Die höheren unter all diesen Schulen setzen voraus mittlere Reife 
(„Einjähriges“) und im Allgemeinen 2 bis 3 Jahre Praxis, die niederen 
untere Reife (Volksschulbildung) und 3 bis 4 Jahre Praxis. 
Am zahlreichsten unter ihnen sind die Fachschulen für’die Metall- 
industrie: Maschinen-, Schiffsbau-, Schiffsmaschinenbau-, Schiffs- 
ingenieur-, Seemaschinistenschulen, teilweise mit besonderen Lehrgängen 
für Monteure und Installateure. Dazu kommen zahlreiche Fachschulen 
für Spezialgebiete wie Feinmechanik, Klempnerei, Schlosserei, Edelmetalle. 
Photographie usw. 
3. Technisches Hochschulwesen. 
Das höhere technische Schulwesen umfasst zunächst die Tech- 
nischen Hochschulen und die Bergakademieen. Im weiteren 
Sinn kommen hinzu die Forstakademien, die landwirtschaftlichen und tier- 
ärztlichen Hochschulen. Von diesen wie von den entsprechenden Fakul- 
täten der Universitäten soll im Folgenden nicht weiter die Rede Sein. 
Die normalen Aufnahmsbedingungen der höheren technischen Schulen 
sind das Reifezeugnis einer höheren allgemeinen Mittelschule und — 
in der Regel — praktische Tätigkeit; ihr Erfolg: die Befähigung für höhere 
technische Arbeit und Leitung, ihr Zweck: Ausbildung zu wissenschaftlich- 
technischer Tätigkeit, zum höheren Staatsdienst, zu leitenden Stellungen 
in Gemeinde und Industrie. 
Die Lehrgebiete der Technischen Hochschulen sind einander im 
grossen und ganzen gleich, doch bestehen daneben — mit vollem Recht 
— manche Besonderheiten. So besitzt Karlsruhe eine Abteilung für Forst- 
wirtschaft, Aachen eine Handelshochschule und eine Abteilung für Berg- 
und Hüttenwesen, München eine Abteilung. für Landwirtschaft. 
Eine völlige Gleichheit der einzelnen Lehrfächer die mit Rücksicht 
auf die Freizügigkeit der Studierenden bisweilen gewünscht wird, ist hier 
noch weniger zu erreichen, als im mittleren technischen Schulwesen, da 
man an Hochschulen im Interesse der verschiedenartigen Begabungen 
der Hörer und des wissenschaftlichen Fortschritts der Persönlichkeit des 
einzelnen Lehrers auch bezüglich Inhalt und Form des Unterrichts Rech- 
aıung tragen muss. 
II. Forderungen für das technische Schulwesen. . 
Wenn ich nun dazu übergehe, von den für das technische Schul- 
wesen zu stellenden Forderungen zu sprechen, so möchte ich mich auch 
hier auf diejenigen Dinge beschränken, die nicht nur im Interesse einzelner 
Gruppen, sondern der Allgemeinheit liegen. 
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