Full text: Das technische Schulwesen

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den Professor des Gesundheitsingenieurwesens zugleich in der leitenden 
Stellung der betreffenden Regierungsabteilung. Auch bei uns gibt es Bei- 
spiele. In Württemberg sind die Materialprüfungsanstalt, die geologische 
randesanstalt, die Erdbebenwarte, die Beratungsstelle für das Baugewerbe 
'n Personalunion mit den Inhabern von Lehrstühlen .verbunden und kein 
Mensch denkt dabei ans Geld. 
Eine Regelung, wie: sie Matschoss fand, kommt übrigens zweifellos 
auch dem Staat zugute, denn wenn dem Lehrer die Berührung mit der 
Praxis nottut, dann erst recht der Praxis des Staatsbauwesens die Be- 
rührung mit der Wissenschaft. Nicht immer fand ich die letztere Art der 
Berührung von genügender Innigkeit. 
Anlage 2. 
Grundlagen für ein Verfahren, ältere Techniker mittleren 
Ausbildungsgrads bezüglich ihrer Befähigung für höhere 
technische Aufgaben zu prüfen. 
{. Die Prüfungsbehörde. 
1. Die Prüfung erfolgt vor einer Kammer aus vier höhergeprüften 
Ingenieuren bezw. Architekten und zwei Hochschulprofessoren. 
2. Für Hochbau, Tiefbau und Maschinenbau besteht je eine beson- 
4ere Kammer. Sie werden auf je vier Jahre gewählt. 
3. Von den Mitgliedern jeder Kammer werden je zwei von den 
Staatsbehörden, je zwei von den Berufsvereinigungen akademisch gebil- 
deter Ingenieure, je zwei von der Technischen Hochschule ernannt. Ihre 
Vorsitzenden wählen die Kammern selbst. / 
4. Bei der Wahl der Kammermitglieder ist darauf zu achten, dass 
sie sowohl bezüglich ihrer fachlichen als auch ihrer allgemeinen Bildung 
den höchstmöglichen Anforderungen entsprechen. 
IL Die Prüfung. 
5. Mittlere Techniker, welche die Stellung höher geprüfter Techniker 
zu erhalten wünschen, haben hiezu den Nachweis mindestens achtjähriger 
praktischer Tätigkeit zu führen, wovon mindestens 4 Jahre in wirklich 
selbständiger Tätigkeit verbracht sein müssen. Sie haben der Kammer 
ferner die von ihnen selbständig. ausgeführten Entwürfe. Anlagen und 
sonstigen Arbeiten vorzulegen. 
6. Alle Angaben der Bewerber werden von der Kammer genau ge- 
prüft, welche sich auch bezüglich der beruflichen Stellung der Bewerber 
an. Bild zu verschaffen hat.
	        
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