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den Professor des Gesundheitsingenieurwesens zugleich in der leitenden
Stellung der betreffenden Regierungsabteilung. Auch bei uns gibt es Bei-
spiele. In Württemberg sind die Materialprüfungsanstalt, die geologische
randesanstalt, die Erdbebenwarte, die Beratungsstelle für das Baugewerbe
'n Personalunion mit den Inhabern von Lehrstühlen .verbunden und kein
Mensch denkt dabei ans Geld.
Eine Regelung, wie: sie Matschoss fand, kommt übrigens zweifellos
auch dem Staat zugute, denn wenn dem Lehrer die Berührung mit der
Praxis nottut, dann erst recht der Praxis des Staatsbauwesens die Be-
rührung mit der Wissenschaft. Nicht immer fand ich die letztere Art der
Berührung von genügender Innigkeit.
Anlage 2.
Grundlagen für ein Verfahren, ältere Techniker mittleren
Ausbildungsgrads bezüglich ihrer Befähigung für höhere
technische Aufgaben zu prüfen.
{. Die Prüfungsbehörde.
1. Die Prüfung erfolgt vor einer Kammer aus vier höhergeprüften
Ingenieuren bezw. Architekten und zwei Hochschulprofessoren.
2. Für Hochbau, Tiefbau und Maschinenbau besteht je eine beson-
4ere Kammer. Sie werden auf je vier Jahre gewählt.
3. Von den Mitgliedern jeder Kammer werden je zwei von den
Staatsbehörden, je zwei von den Berufsvereinigungen akademisch gebil-
deter Ingenieure, je zwei von der Technischen Hochschule ernannt. Ihre
Vorsitzenden wählen die Kammern selbst. /
4. Bei der Wahl der Kammermitglieder ist darauf zu achten, dass
sie sowohl bezüglich ihrer fachlichen als auch ihrer allgemeinen Bildung
den höchstmöglichen Anforderungen entsprechen.
IL Die Prüfung.
5. Mittlere Techniker, welche die Stellung höher geprüfter Techniker
zu erhalten wünschen, haben hiezu den Nachweis mindestens achtjähriger
praktischer Tätigkeit zu führen, wovon mindestens 4 Jahre in wirklich
selbständiger Tätigkeit verbracht sein müssen. Sie haben der Kammer
ferner die von ihnen selbständig. ausgeführten Entwürfe. Anlagen und
sonstigen Arbeiten vorzulegen.
6. Alle Angaben der Bewerber werden von der Kammer genau ge-
prüft, welche sich auch bezüglich der beruflichen Stellung der Bewerber
an. Bild zu verschaffen hat.