Full text: Das technische Schulwesen

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7. Die Prüfung selbst besteht in einer bis dreistündigen mündlichen 
Besprechung über höhere technische, künstlerische und technisch-wirt- 
schaftliche Fragen. Jedes Kammermitglied ist berechtigt, Fragen zu stellen. 
Die Fragen an den Bewerber sollen nicht ein Bild seines 
Gedächtniswissens oder seiner Routine, sondern der Be- 
herrschung seines Fachgebiets und der Höhe seiner An- 
schauungen geben. 
8. Auf Grund der eingereichten Unterlagen, der eingezogenen Er- 
kundigungen und der Prüfung hat die Kammer lediglich auf Zulassung 
unter die höher Geprüften oder auf Abweisung zu erkennen. Wieder- 
zulassung ist nur einmal, und zwar frühestens nach zwei Jahren möglich. 
9. Die Kosten trägt bei Bestehung der Prüfung der Staat, bei Ab- 
weisung hat der Bewerber die Gebühren zu entrichten. 
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