Full text: Elektrische Zündung, Licht und Anlasser der Kraftfahrzeuge

2. Blendung nach Gewöhnung des Auges mit Dunkelpausen durch 
einen aus größter Entfernung ankommenden Scheinwerfer. Das Auge kann 
sich durch zeitweiliges auf die Seitesehen allmählich an den Helligkeits- 
zustand gewöhnen. 
Die letzte Art der Blendung kann noch in zwei Stufen zerlegt werden: 
a) beginnende Blendung, man fühlt sich stark gestört, kann aber noch 
dauernd in den Scheinwerfer hineinsehen, das Richtungsgefühl ist nicht 
aufgehoben. 
b) unerträgliche Blendung. Man muß die Augen schließen, das Richtungs- 
gefühl wird aufgehoben. Sie kann gefährlich werden, wenn die Gefahr nicht 
vermieden werden kann. 
‚In dem Schaubild der Abb. 201 sind die Höchstwerte der Lichtstärken 
verzeichnet, welche einzelne Scheinwerfergrößen in einem bestimmten Ent- 
fernung haben dürfen, ohne 
daß eine plötzliche und .un- 
erträgliche Blendung bei einer 
Allgemeinbeleuchtung von 0 
Lux eintritt. Ein Schein- 
werfer von 200 mm z. B. darf 
beieiner Entfernung von 100m 
höchstens 1800 HK. haben. 
Bei einer Straßenbeleuchtung 
von _ı Lux treten die Blen- 
dungserscheinungen erst bei 
entsprechend höheren Kerzen- 
stärken auf. 
Um die Gefahr der Blen- 
dung zu verringern, sind z. B. 
inAmerika im Staate 
New York die Kerzenstärken 
der Scheinwerfer, wie folgt, 
vorgeschrieben. 
1. Jedes Paar Scheinwerfer muß unter normalen Bedingungen soviel 
Leuchtkraft besitzen, daß auf einen Punkt in einer Entfernung von 60m 
und ım Bodenabstand 1200 Kerzenstärken entfallen. 
2. Die Beleuchtung eines Punktes, der 1,5 m oder mehr sich vom Boden 
befindet, darf in einer Entfernung von 30m nicht mehr als 2400 Kerzen- 
stärken betragen. 
3. Die Beleuchtung eines Punktes, der sich 1,5 m oder mehr vom Boden 
befindet und 2 m seitlich von der Wagenachse liegt, darf in einer Entfernung 
von 30 m oder mehr nicht mehr als 800 Kerzenstärken sein. 
Nach diesen Bestimmungen müssen daher die Scheinwerfer, bevor sie 
zum Verkehr zugelassen werden, photometrisch untersucht werden. Die 
Ausübung einer Kontrolle durch Kontrollorgane ist auf diese Weise sehr 
erschwert. 
Die deutsche polizieiliche Vorschrift vermeidet photo- 
metrische Angaben über die Bestimmung der Scheinwerferleuchtkraft und
	        
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