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bestimmt nur den Wattverbrauch der zur Verwendung kommenden Glüh-
birnen. Die entsprechenende Vorschrift lautet:
1. Jedes Fahrzeug muß versehen sein nach eingetretener Dunkelheit
und bei starkem Nebel mit mindestens 2 in gleicher Höhe angebrachten, die
seitliche Begrenzung des Fahrzeuges anzeigenden, hellbrennenden Laternen
mit farblosem Glase, die den Lichtschein derart auf die Fahrbahn werfen,
daß diese auf mindestens 20 m vor dem Fahrzeug von dem Führer übersehen
werden kann. Übermäßig siark wirkende Scheinwerfer dürfen
nicht verwandt werden.
2. Stark wirken de Scheinwerfer müssen innerhalb beleuchteter Orts-
teile, ausgenommen bei starkem Nebel abgeblendet werden, ferner da, wo die
Sicherheit des Verkehrs 2s erfordert, insbesondere beim Begegnen mit anderen
Fahrzeugen. Die Unterschiede der einzelnen elektrischen Scheinwerfer sind
wie folgt festgelegt.
il. Als übermäßig stark wirkend gelten:
a) elektrische Scheinwerfer mit Glühlampen von mehr als 20 bis ein-
schließlich 35 Watt (entsprechend 40—70 HK.), wenn weder die Glühlampe
mattiert, noch die Scheiben mattiert oder geriffelt, noch ähnliche Dämpfungs-
mittel angewandt sind.
b) Elektrische Scheinwerfer mit Glühlampen von mehr als 35 Watt
(entsprechend 70 HK.).
IL. Als stark wirkend gelten:
.a) elektrische Scheinwerfer mit Glühlampen von mehr als 10 bis einschließ-
Lich 30 Watt (entsprechend 10—40 HK.), wenn die Lichtkegelmitte die Fahr-
bahn in einer Entfernung von mehr als 30 m vor dem F ahrzeug trifft, sofern
die Lichtstärke nicht auf ein Viertel oder weniger herabgesetzt ist;
b) elektrische Scheinwerfer mit Glühlampen von mehr als 20 bis ein-
schließlich 25 Watt (entsprechen 40—70 HK.), wenn die Lichtkegelmitte
die Fahrbahn in einer Entfernung von
mehr als 15 m, aber innerhalb 60m vor dem Fahrzeug trifft, sofern
die Lichtstärke nicht auf ein Viertel oder weniger herabgesetzt ist;
mehr als 60 m vor dem Fahrzeug trifft, sofern die Lichtstärke nicht
auf ein Neuntel oder weniger herabgesetzt ist. In beiden Fällen je-
doch nur dann, wenn entweder die Glühlampen mattiert oder die
Scheiben mattiert oder geriffelt oder ähnliche Dämpftungsmittel
angewandt sind.
Bei der Abblendung stark wirkender Scheinwerfer müssen die unter ITa
und b angegebenen Grenzen unterschritten werden.
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7. Die Abblendverfahren.
. Diese Bestimmungen erfordern daher in den meisten Fällen eine Ab-
blendung der Kraftwagenscheinwerfer. Die hauptsächlichsten Methoden
sind:
ti. das Einschalten eines Widerstandes in die Zuleitung
der Scheinwerfer, Dadurch wird sowohl der Stromverbrauch als auch die
Spannung herabgesetzt. Die marktgängigen Einbauwiderstände besitzen
meistens markierte Stellungen, durch welche der Widerstand der verwen-