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unterschlächtige und das Kropfrad aber kostspieliger ausfällt, als diese
letzteren, so ist es statt diesen dann vorzuziehen, wenn die vorhandene
absolute Wasserkraft nur bei sehr guter Verwendung zum Betriebe eines
Werkes hinreichend werden kann. Ist aber der Wasserzufluss mehr als
hinreichend, so kann man sich der hinsichtlich ihrer Construction ein-
facheren Anordnungen des unterschlächtigen und Kropfrades bedienen.
Das Kraftgebiet des Ucberfallrades hat zwar keine grosse Ausdehnung,
dessenungeachtet wird man doch sehr oft veranlasst sein, dieses Rad zu
wählen, weil in seinem Kraftgebiete diejenigen Wasserkräfte liegen,
welche am häufigsten in der Praxis zu benutzen sind.
Nach der Karte hört die Anwendbarkeit des Veberfallrades auf bei
Wassermengen über 2:5 Kub. M. Der Grund hiervon liegt in dem Um
stande , dass bei Wassermengen über 25 Kub. M. ein Coulisseneinlauf
»ne bessere Leitung des Wassers bewirkt, als ein freier Ueberfall,
Aus der Karte sieht man ferner , dass für das Ueberfallrad das grösste
Gefälle auf 2:5" bestimmt worden ist, diess ist aus dem Grunde ge
schehen, weil für grössere Gefälle entweder das oberschlächtige Rad oder
das Rad mit Coulisseneinlauf zweckmässiger ist. Ist nämlich das Gefälle
grösser, als 2:5* und die Wassermenge kleiner als ungefähr 03 Kub.M.,
so ist das oberschlächtige Rad die am wenigsten kostspielige Anord-
nung. Ist das Gefälle grösser als 25m und die Wassermenge grösser
als 03", so muss man das Rad mit Coulisseneinlauf jenem mit freiem
Ueberfall vorziehen , weil dann bei diesem letzteren der Halbmesser des
Rades sehr gross gemacht werden müsste, wo hingegen bei Anwendung
von Coulissen das Rad viel kleiner gehalten werden kann.
Die Grenzen für das Gebiet des Schaufelrades mit Coulisseneinlauf
sind für das Gefälle 2 5 bis 4-5" für die Wassermenge 0:3 bis 2-4 Kub.M.
Dem Mittelpunkt des Gebietes entspricht ein Gefälle von ungefähr 3:5
und eine Wassermenge. von 12 Kub. M.
Die unterste Grenze für die Wassermenge ist durch den Umstand
bestimmt worden, dass für Wassermengen unter 0:3 Kub. M. bei Ge-
fällen über 2:5" bereits das sehr wohlfeile oberschlächtige Rad ange-
wendet werden kann. Die äusserste Gefällsgrenze ist nicht über 45" ange-
nommen worden, weil von da an das rückschlächtige Zellenrad vor-
'heilhafter zu werden beginnt, als das Schaufelrad.
Das Gebiet des rückschlächtigen Rades liegt zwischen dem Gebiete
des vorhergehenden Rades und jenem des oberschlächtigen. Die Ge-
fällsgrenzen sind ungefähr 25 und 8", die Grenzen der Wassermenge
0:4 bis 1:3 Kub M Dem Mittelpunkte des Gebiets entspricht ein Gefälle
von 55" und eine Wassermenge von 08 Kub. M. Für Wasserkräfte,
welche in dieses Gebiet fallen, ist das Schaufelrad mit Coulisseneinlauf
nicht anwendbar, weil bei demselben der Wasserverlust durch ‚den
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