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der Apparat (Papierstreifen) setzt sich in Bewegung, und zugleich gehen die Magnet-
nadeln in beiden Galvanoskopen, welche gewöhnlich einen Ausschlag anzeigen, in die
senkrechte Stellung auf o zurück. Mittelst des Schlüssels kann also jede Station dem
Central-Wärter Auftrag resp. die Genehmigung ertheilen, ein bestimmtes Ein- oder Aus-
fahrts-Signal auf Fahrt zu stellen, und ihn von einer vorzunehmenden Rangirbewegung
avertiren.
Die von der Station telegraphirten Zeichen erscheinen auf dem Papierstreifen des
Apparates in dem Apparathause.
8. 9.
Welches Zeichen für jedes der verschiedenen Signale gegeben wird und gilt, wird
durch ein in jeder Station und im Apparathause aufgehängtes Tableau festgestellt.
8. 10.
Bevor eine Station durch Niederdrücken des Schlüssels ein Avertissement geben
will, muss sich der dienstthuende Beamte am Galvanoskop überzeugen, dass von der
anderen Station nicht etwa gleichzeitig telegraphirt wird. Nur wenn die Magnetnadel
bei dem normalen Ausschlag in Ruhe sich befindet, darf er ein Avertissement geben.
$. 11.
Der Central - Wärter darf ein Ein- oder Ausfahrts - Signal nur dann auf Fahrt
stellen, wenn er von der betreffenden Station die Erlaubniss dazu durch das electrische
Avertissement, oder wenn er mündliche oder schriftliche Ermächtigung dazu vom dienst-
thuenden Stationsbeamten erhalten hat; zur Stellung der Weichen- oder Kreuzungs-
Signale, behufs Ausführung einer Rangirhewegung, bedarf es einer solchen speciellen
Erlaubniss seitens der Station nicht. sobald die Fahrstrasse frei ist.
$. 12.
Das Avertissement für einen, in die Personen-Bahnhöfe einfahrenden Zug ist von
jeder Station 5 Minuten vor dem voraussichtlichen Eintreffen des Zuges zu geben, damit
die Signale genau nach der Reihenfolge der Avertissements gestellt werden können, und
kein Zug an der Kreuzung unnöthiger Weise aufgehalten wird.
8. 13.
Der Central-Wärter hat die Signale in derjenigen Reihenfolge zu stellen, in welcher
er die Avertissements von den Stationen erhält; bei annähernd gleichzeitig eintreffenden
Zügen giebt er das betreffende Fahrsignal indessen erst, wenn er die Annäherung des
Zuges wahrnimmt, und muss in diesem Falle von jener Reihenfolge abweichen, wenn
ein später avertirter Personenzug der einen Bahn früher eintreffen sollte, als ein früher
avertirter beliebiger Zug der anderen Bahn, indem er dann jenem Personenzug zu-
nächst Fahrsignal giebt.
$. 14.
Zu jeder Rangirbewegung, bei welcher die Gleis - Kreuzung berührt wird, muss
das betreffende Kreuzungssignal auf Fahrt gestellt werden. Jedes Kreuzungssignal deckt
die Kreuzung für eine bestimmte Fahrrichtung, gleichviel, auf welchem Gleise rangirt wird.
8. 15.
Ein auf „Halt“ stehendes Kreuzungssignal darf unter keinen Umständen, weder
von einem Zuge, noch beim Rangiren von einzelnen Maschinen oder Wagen überfahren
yerden.
8. 16.
Jeder der beiderseitigen Stations-Vorsteher und Bahnmeister hat sich täglich von
der Gangbarkeit der zu seiner Bahn gehörigen Signal- und Weichenleitungen zu über-
zeugen und den Central-Wärter in dieser Beziehung zu controliren.