Full text: Der gegenwärtige Zustand und die nächsten Aufgaben des Berliner Fortbildungsschulwesens

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Inhungsschulen. Dafür gebührt den Staatsbehörden aufrichtiger 
Dank. Und wie hier in Berlin, ist es meines Wissens in an- 
deren Kommunen auch gewesen. Der Staat fängt jetzt an, die 
Unterstützungen einzelner Innungsschulen knapper zu bemessen. 
Das ist zum Teil gerechtfertigt dadurch, daß diese Schulen eine 
Einschränkung ihrer Tätigkeit und Frequenz erfahren haben, 
aber die städtischen Subventionen bleiben dabei freilich meist auf 
der alten Höhe stehen. Der Staat fängt jetzt auch an, sein 
Aufsichtsrecht etwas stärker geltend zu machen und mehr 
Direktive zu erteilen. Von der neuen Zentralbehörde für das 
gewerbliche Unterrichtswesen, dem Landesgewerbeamt, geht ein 
sichtbarer und kräftiger Einfluß aus, und Gewerbeschulräte üben 
Jie staatliche Inspektion. Soll das vom Standpunkt der Selbst- 
verwaltung aus bedauert werden? Sollen wir da ebenfalls eine 
Abwehrstellung . einnehmen? Ich glaube, daß dazu kein Anlaß 
vorliegt, trotzdem wir uns in der Stadt möglichst große Freiheit 
des Schaffens wünschen. Es ist in der Tat in der Entwicklung 
des Fortbildungsschulwesens der Moment gekommen, wo an 
Stelle des Pfadsuchens die Bewegung in festeren Bahnen, an 
Stelle des Erprobens, das sichere methodische Handeln getreten 
ist, und wo.dem Staate eine gewisse Führung geziemt und der 
Sache durchaus dienlich ist. Es ist nicht zu befürchten, daß 
sine wohlunterrichtete Staatsaufsicht, wie sie im Handelsministe- 
rium gegeben ist, lähmend und hemmend wirken wird, sondern 
im Gegenteil zu hoffen, daß sie klärend und fördernd wirkt, so 
lange sie das Ziel der Fortbildungsschule, die Berufsförderung, 
unverrückt im Auge behält. Auch die Stadt hat ja neuerdings 
durch Schaffung der Stelle des Gesamtdirektors von ihrem 
Inspektionsrechte stärker Gebrauch gemacht, und nur zum 
Nutzen der Sache. Gefahr droht uns von den Kreisen, die 
Gesetze für die Fortbildungsschule machen wollen, aber nie 
ihren Fuß in die Fortbildungsschule gesetzt haben und erklären, 
daß sie ohne jede Kenntnis aus Erfahrung a priori urteilen 
können und wissen, was gut ist und not tut. Mit der staat- 
lichen Aufsichtsbehörde, wie sie jetzt ist, hat die Stadt immer 
sich zu verständigen gewußt und sie kann von einem Vver- 
stärkten Interesse dieser Behörde für das Fortbildungsschul- 
wesen nur Gutes erwarten. 
Aber widerspricht dem nicht der neue Entwurf des preußi- 
schen Fortbildungsschulgesetzes, der den Landtag augen-
	        
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