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Inhungsschulen. Dafür gebührt den Staatsbehörden aufrichtiger
Dank. Und wie hier in Berlin, ist es meines Wissens in an-
deren Kommunen auch gewesen. Der Staat fängt jetzt an, die
Unterstützungen einzelner Innungsschulen knapper zu bemessen.
Das ist zum Teil gerechtfertigt dadurch, daß diese Schulen eine
Einschränkung ihrer Tätigkeit und Frequenz erfahren haben,
aber die städtischen Subventionen bleiben dabei freilich meist auf
der alten Höhe stehen. Der Staat fängt jetzt auch an, sein
Aufsichtsrecht etwas stärker geltend zu machen und mehr
Direktive zu erteilen. Von der neuen Zentralbehörde für das
gewerbliche Unterrichtswesen, dem Landesgewerbeamt, geht ein
sichtbarer und kräftiger Einfluß aus, und Gewerbeschulräte üben
Jie staatliche Inspektion. Soll das vom Standpunkt der Selbst-
verwaltung aus bedauert werden? Sollen wir da ebenfalls eine
Abwehrstellung . einnehmen? Ich glaube, daß dazu kein Anlaß
vorliegt, trotzdem wir uns in der Stadt möglichst große Freiheit
des Schaffens wünschen. Es ist in der Tat in der Entwicklung
des Fortbildungsschulwesens der Moment gekommen, wo an
Stelle des Pfadsuchens die Bewegung in festeren Bahnen, an
Stelle des Erprobens, das sichere methodische Handeln getreten
ist, und wo.dem Staate eine gewisse Führung geziemt und der
Sache durchaus dienlich ist. Es ist nicht zu befürchten, daß
sine wohlunterrichtete Staatsaufsicht, wie sie im Handelsministe-
rium gegeben ist, lähmend und hemmend wirken wird, sondern
im Gegenteil zu hoffen, daß sie klärend und fördernd wirkt, so
lange sie das Ziel der Fortbildungsschule, die Berufsförderung,
unverrückt im Auge behält. Auch die Stadt hat ja neuerdings
durch Schaffung der Stelle des Gesamtdirektors von ihrem
Inspektionsrechte stärker Gebrauch gemacht, und nur zum
Nutzen der Sache. Gefahr droht uns von den Kreisen, die
Gesetze für die Fortbildungsschule machen wollen, aber nie
ihren Fuß in die Fortbildungsschule gesetzt haben und erklären,
daß sie ohne jede Kenntnis aus Erfahrung a priori urteilen
können und wissen, was gut ist und not tut. Mit der staat-
lichen Aufsichtsbehörde, wie sie jetzt ist, hat die Stadt immer
sich zu verständigen gewußt und sie kann von einem Vver-
stärkten Interesse dieser Behörde für das Fortbildungsschul-
wesen nur Gutes erwarten.
Aber widerspricht dem nicht der neue Entwurf des preußi-
schen Fortbildungsschulgesetzes, der den Landtag augen-