AG
blicklich beschäftigt? Ich enthalte mich einer Besprechung dieses
Entwurfes und glaube nur folgendes sagen zu müssen:
Berlin für sich bedürfte eines solchen Entwurfs nicht. Hier
ist auch ohne Gesetz das dem Bedürfnis Entsprechende entstanden.
Das hindert nicht, anzuerkennen, daß der Entwurf in seiner Grund-
lage durchaus empfehlenswert und geeignet erscheint, die Fort-
bildungsschule in Preußen zu heben und zu fördern. Aber er hat
eine für Berlin äußerst gefährliche Seite. In dem klaren Gedanken-
gang des Gesetzes scheinen unberechtigte und die Sache schädi-
gende Gesichtspunkte hineingearbeitet zu sein, die nur aus un-
klarer Erfassung des Ziels der Fortbildungsschule aus ihrer Ver-
wechslung mitder Volksschule oder aus der Absicht entstanden
sein können, die Schule nicht für. ihre eigenen Zwecke, sondern
für fremde Ziele zu gebrauchen. Es sind Gesichtspunkte aus der
Gesetzgebung für das Volksschulwesen, die gar nicht für die
Fortbildungsschule passen und die diese von ihrem Ziel abführen
müssen, hineingearbeitet worden, und sie stören den ganzen Tenor
des Gesetzes. Hierzu gehört die Bestimmung in $ 1, in dem die
Hauptaufgabe der Pflichtschule, der Berufsunterricht, gar nicht ge-
nannt ist, daß staatsbürgerlicherUnterricht und körperlicheUebungen
auf der Pflichtschule stattfinden sollen. Darin liegt eine Verdunklung
des Sachverhaltes und Verschleierung des Ziels derPflichtschule. Hier-
zu gehört der ganze $ 12, der von der Bildung der Schulvorstände
und der Bestätigung ihrer gewählten Mitglieder durch die König-
liche Behörde handelt und auf Schulen, die ganz und gar von den
Städten erhalten werden, die engen Gesichtspunkte überträgt, die
bei der Bildung der Schuldeputationen für die Volksschule maß-
gebend gewesen sind. Hierzu gehört der $ 15, der den Gemeinden
ohne jede innere Berechtigung das Recht nehmen will, die Lehrer
der Pflichtschule als Gemeindebeamte anzustellen, hierzu die Un-
geheuerlichkeit in $ 15, daß der Staat bei der Annahme und Ent-
lassung der vorübergehend an der Pflichtschule im Nebenamte
angenommenen, von der Stadt besoldeten Lehrer in der Art mit-
wirken will, daß eine Entlassung nur mit Genehmigung der staat-
lichen Aufsichtsbehörde erfolgen soll, eine praktisch in Berlin
überhaupt nicht durchführbare Bestimmung, wo im Augenblick
631 Lehrer nebenamtlich wirken, 3462 Stunden wöchentlich,
138480 Stunden jährlich erteilen, wo die Kurse je nach der
wechselnden Frequenz bald eingerichtet, bald wieder aufgehoben
werden müssen, wo die Arbeitsverhältnisse fluktuieren und be-
ständiger Wechsel in der Beschäftigung der Lehrkräfte eintritt.