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wo die Schuldeputation jederzeit dem Gemeindeschullehrer die
Nebenbeschäftigung an der Pflichtschule untersagen kann, eine
völlig unberechtigtes Mißtrauen gegen die Objektivität der
städtischen Verwaltung ausdrückende Bestimmung, die befremdet
und verstimmet und gegen die öffentlich protestiert werden muß.
Ich verzichte auf weitere Ausführungen, da der Berliner Magistrat
eine Eingabe an den Landtag gerichtet hat, in der er seine Be-
denken gegen diese Bestimmungen des Gesetzentwurfes zum Aus-
druck gebracht hat. Abgesehen aber von diesen bedenklichen
Stellen kann das Gesetz nur mit Freuden begrüßt werden. Freilich,
wird es im Landtag so umgestaltet, daß es die Fortbildungsschule
von ihrem klaren Ziele abzieht, dann würde es ein großes Unheil
für Preußen werden, dann besser klanglos mit ihm in den Orkus
hinab!
Meine Herren und Damen, ich bin am Ende. Wir stehen in
Berlin in tätiger, fortschreitender Arbeit, für die wir keine andere
Bitte an alle Unberufenen als die eine haben: ‚„Nolite tangere
cireulos nostros!“, Wir können nichts Fertiges zeigen. Die Fort-
bildungsschule wird überhaupt nie und nirgends im strengen Sinne
des Wortes fertig werden. Sie muß mit der Zeit fortschreiten.
Wir haben aber in Berlin das Gefühl, daß wir an keinem schlechten
Werk arbeiten. Wer selbst urteilen will, der komme und besuche
unsere Schulen. Sie stehen ihm offen. Wir haben nichts zu ver-
bergen.