Pestalozzis und Fichtes Geist belebt war, nur unter dem Einfluß
des Generalschulreglements Friedrich des Großen (1763) und des
preußischen Landrechts stand, eben den Druck des Wöllnerschen
Regimentes erfahren hatte und wenig leistete, schuf soziales Mit-
jeid mit den auf der Volksschule nicht zum beschränkten Ziele
Vorgedrungenen die ersten schwachen Anfänge der Fortbildungs-
schuleinrichtungen. Im Jahre 1799, in dem August Hermann
Niemeyer seine denkwürdigen Mahnworte über die Volksschule
an Friedrich Wilhelm III. richtete, und in dem auch die staatliche
Fürsorge für die Ausbildung des Gewerbestandes in Preußen mit
jer Gründung der Königlichen Bauakademie in Berlin begann, be-
gründete der Berliner „Verein zum Besten armer in den
Elementarkenntnissen versäumter Handwerkslehrlinge“,
sonntägliche Freischulen, auf denen Sonntags Nachmittags
in drei Lehrstunden im Lesen, Schreiben und Rechnen unentgelt-
lich unterrichtet wurde. In dieser Gestalt und auf. diesem be-
schränkten Standpunkte blieb das Berliner Fortbildungsschulwesen
volle zehn Lustren, ohne daß das Handwerk, die Kaufmannschaft,
Jie Stadt, der Staat sich seiner annahmen und es vorwärts brachten.
Erst im Jahre 1845 regte sich in der städtischen Verwaltung
ain tieferer Sinn für die Weiterbildung der schulentlassenen Jugend
ınd trat die Idee, städtische Fortbildungsanstalten zu
arrichten, zum ersten Male hervor. Unter der Mitwirkung des Ver-
eins für das Wohl der arbeitenden Klassen gewann dieser Gedanke
in den nächsten Jahren Gestalt, und im Januar 1849 wurden die
ersten drei städtischen Fortbildungsanstalten in den drei damals
vorhandenen Stadtschulen, die etwa den Charakter von Mittel-
schulen hatten, der Luisenstädtischen, Dorotheenstädtischen und
Königstädtischen, eröffnet, Der Zweck dieser Schulen war nicht
die nachträgliche Erledigung des Pensums der inzwischen bedeutend
in ihren Zielen gewachsenen Volksschule, sondern Weiterbildung
über das Ziel der Volksschule hinaus. Unterrichtet wurde Sonntags
von 8—1 Uhr im Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Deutschen
‘d.h. in der Aufsatzlehre und in der Literatur), im Französischen
ınd Englischen, in der Physik, Chemie und Naturgeschichte und in
der Moral-, Staats- und Rechtskunde, später auch in der Buch-
ihrung. Die Unterrichtsfächer waren zu 5 bis 6 Kursen Zzu-
sammengefaßt, zwischen denen die Schüler wählen durften. Schüler
mit zu geringen Vorkenntnissen mußten in den beiden ersten Kursen
und an allen Unterrichtsgegenständen dieser Kurse teilnehmen.
Lehrlinge zahlten kein Schulgeld. andere Teilnehmer . monatlich