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III. Prüfverfahren.
zu erwarten ist, daß schlimmere Schäden auftreten, die die Feststellung der anfänglichen
Ursache erschweren. Die Prüffeldmonteure sind angewiesen, wenn Gefahr im Verzug und der
Aufsichtführende nicht zur Stelle ist, selbständig den gefährdeten Motor unter sofortiger Be-
nachrichtigung des Diensthabenden abzustellen.
Die vorgeschriebenen Messungen sind pünktlich halbstündlich vorzunehmen und in die
Vordrucke einzutragen. Außer den regelmäßig auszufüllenden Spalten wird der Öldruck,
ferner als Stichproben ausgerechnete Werte von Drehzahl und Leistung bei der ersten Messung
nach Dienstübernahme eingetragen. Das Protokoll muß ein lückenloses Bild der Prüfung
jes Motors ergeben, das auch nach längerer Zeit, wo die persönliche Erinnerung versagt, ein-
wandfrei alle Verhältnisse klarstellt. Es sind darum auch die scheinbar unwichtigsten Vor-
zänge knapp aber klar festzulegen. Als Beginn des Dauerbetriebes wird der Zeitpunkt ge-
rechnet, wo der Motor auf volle Leistung geschaltet wird. Aber auch die außerhalb der eigent-
lichen Prüfungszeit liegenden Vorkommnisse werden im Protokoll vermerkt, z. B. vergebliche
Versuche, den Motor sofort in. Gang zu setzen, Einstellung auf Leistung und Brennstoffver-
brauch, Klopfen, Schütteln oder Rauchen des Motors, vorgenommene Veränderungen, wie
Ventilnachstellung usw. Bei Störungen muß aus dem Protokoll zu ersehen sein, wie sich die
Unregelmäßigkeit bemerkbar machte, was als Ursache festgestellt wurde und wie sie abgestellt
wurde. Bei vorkommenden Brüchen wird der Verlauf des Risses durch Skizze festgelegt.
Bei den Prüfungen sind außer der allgemeinen Prüfordnung folgende Punkte zu be-
achten:
Alle im Flugbetrieb unmöglichen Handgriffe, z. B. Nachfüllen von Öl, Ölablassen, um
Verölen der Kerzen zu vermeiden, Veränderung des Öldruckes, Nachstellen der Ventile u. dgl.
sind strengstens zu verhindern, d. h. nur vorzunehmen, wenn sie unerläßlich und als Störung
zu vermerken sind. Zündkerzen sind nicht unnötig und ohne genauen Vermerk auszuwechseln.
Bei Leistungsaufnahmen wird stets mit Leichtbenzin gearbeitet, bei Dauerprüfungen
aach Vorrat und mit Schwerbenzin, was in dem Protokoll zu vermerken ist.
Grundsätzlich wird stets mit Auspufftopf gefahren, nur zu Messungen des Rückdruckes
and zur Beobachtung der Ventile und der Verbrennung zeitweilig ohne solchen. Bei nicht
-ückdruckfreien Schalldämpfern ist eine Skizze zu machen, aus der die Hebellänge des Rück-
Iruckes ersichtlich ist, oder die Nummer anzugeben. Sind keine Prüfungsschalldämpfer von
B/15 vorhanden, so werden die vorhandenen Prüfstand-Schalldämpfer verwandt.
Die Kühlwassertemperatur wird während der ersten Prüfungshälfte möglichst hoch,
359 bis 909%, während der letzten Hälfte möglichst niedrig, etwa 50°C gehalten.
Die Luftpumpe soll stets mit Gegendruck arbeiten. Wird das Benzin vom Turm ent-
nommen, so wird die Luftleitung mit Manometer versehen und abgedrosselt,
Bei erstmalig geprüften Motorbauarten werden Messungen über die Öltemperatur, die
an das Kühlwasser abgegebenen Wärmemengen, den Rückdruck der Auspuffgase, die Schrauben-
strahlwirkungen und den Betrieb mit Benzol vorgenommen.
Bei Leistungsaufnahmen wird, wenn möglich, bis mindestens %” = 1000 herunter-
zegangen. Während der Messung selbst ist die Benzinverbrauchszahl überschläglich auszu-
‚echnen, um beurteilen zu können, ob der Motor einwandfrei eingestellt ist. Ferner sind die
Vießwerte ohne Umrechnung graphisch aufzutragen, damit aus der Kurve herausfallende
Messungen erkannt und zur Nachprüfung sofort wiederholt werden können.
Bei überverdichteten oder Höhenmotoren wird im allgemeinen die Leistungs- und
Regelaufnahme bei geöffneter Drossel vorgenommen und hiernach die Stellung der Drossel
jeim Dauerbetrieb von Fall zu Fall festgesetzt.
Außer dem allgemeinen Prüffelddienst werden die einzelnen Prüfungen nach besonderer
Liste je einem Prüffeldingenieur zugeteilt. Dieser ist für die ordnungsmäßige Führung
and Zusammenstellung der Meßergebnisse verantwortlich, die in einer Mappe nach Muster 6
aufbewahrt werden. Vor Beginn des Betriebes hat er für die Feststellung des Gewichtes, des
Verdichtungsraumes, der Ventileinstellung zu sorgen. Den Aufbau, die Leistungsaufnahme,
sowie die Sonderprüfungen, z. B. auf Regelfähigkeit, Leerlaufdrehzahl bei Früh- und Spät-
zündung, Vergaserbrandsicherheit, Schräglage, Wärmeabführung hat er persönlich zu über-
wachen und schriftlich festzulegen. Er hat täglich die Motorkarte nach Muster 7 auszufüllen,