Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

    
a 
Wir erachten es für wichtig, in dieser Einleitung zu den 
neuen Normen speeiell darauf hinzuweisen, da gewisse 
Forderungen und eine gewisse Mässigkeit einiger Be- 
dingungen im Vergleich zu den ausländischen Normen 
aus diesem Prüfungsmaterial, wie auch aus der Bau- 
praxis Russlands direct hervorgegangen sind. 
Der so fühlbare Mangel an einer zeitgemässen 
Bearbeitung der OCementnormen und besonders die 
angeregte Frage über die Anwendbarkeit der be- 
stehenden Forderungen inRücksicht auf Hafenbauten, 
wo das Meerwasser eine specifische Wirkung auf die 
Oementbauten ausüben könnte, wurde die Veranlassung, 
auf Initiative der beim Wegebau-Ministerium bestehen- 
den Hafenbau-Verwaltung und auf Befehl des Herrn 
Wegebau-Ministers im Jahre 1889 eine Commission 
unter der Leitung des Geheimraths Ing. Gersewanoff, 
Vicepräsident der obengenannten Verwaltung und Di- 
rector des Wegebau-Institutes, zu ernennen unter Be- 
theiligung einer grossen Anzahl von Technikern — 
mit der Aufgabe, die bestehenden Circulaire über 
Lieferung, Prüfung und Uebernahme der Portland- 
cemente einer Durchsicht zu unterziehen und neue 
technische Bedingungen der Uebernahme dieser Ce- 
mente für die Arbeiten des Wegebau-Ministeriums 
zusammenzustellen®). Die Berathungen der Commis- 
der Jahre 1875—1880 Gelegenheit, eine grosse Anzahl ausländischer 
Marken in Parallele zu den inländischen zu prüfen; später aber 
kommt der ausländische Cement bereits viel seltener vor, und 
vermittelt hauptsächlich die neue Literatur in den verschiedenen 
Mittheilungen aus den Laboratorien die Kenntniss des ausländi- 
schen Fabrikates. 
*) Als Mitglieder dieser Commission functioniren: Ing. Zbrojek, 
Brandt, Ljachnitzky, Lachtin, Chemiker Glinka u. a.; die Prof. 
Schulatschenko und Belelubsky, ferner Chefs der Hafenbauarbeiten 
    
ne
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.