Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

    
    
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Durand Olaye und Candlot, auf die bezüglichen An- 
fragen eingegangen waren. Diese Herren, wie auch 
die Techniker der russischen Cementfabriken*), haben 
mit voller Bereitwilligkeit auf die Circulairbriefe des 
Referenten geantwortet. Endlich ist noch zu erwähnen, 
dass die Commission bezüglich der Qualitätsbestimmung 
der Portlandeemente hauptsächlich die Resolutionen 
der Dresdener Oonferenz benutzt und die einheitliche 
Prüfung als bedingungslos anerkannt hat. 
Die von der Commission zusammengestellten tech- 
nischen Bedingungen sind in der technischen Abthei- 
lung des Minister-Conseils unter der Leitung des 
Herrn Geheimraths Ing. Ssalow discutirt und als Cir- 
culair vom 12. Mai 1891 Nr. 14 vom Herrn Minister 
der Wegecommunicationen bestätigt worden **). 
Dem ÖObengesagten sind noch einige Erläute- 
rungen beizufügen, die sich speciell auf die neuen 
technischen Bedingungen beziehen. 
Erläuterungen. 
Zu 8 1. Zum Unterschied von den ausländischen 
Normen hat die Commission für nothwendig erachtet, 
die Forderung der bestimmten chemischen Zusammen- 
setzung des Portlandcementes, namentlich bezüglich 
der Grenzwerthe für den hydraulischen Modul, den 
*) Unter Anderen die Herren Lieven, Behrmann und Schilling. 
**) Die Redaction der technischen Bedingungen erlitt gegenüber 
dem Projeet der Commission wesentlich eine derartige Abände- 
rung, dass die von der Commission projectirte beigelegte Instruc- 
tion über die Art und Weise der Prüfungen in die bezüglichen 
Paragraphen der technischen Bedingungen selbst aufgenommen 
wurde. Einige unwesentliche technische Abänderungen in den 
Bedingungen wurden vom Conseil mit Zustimmung der Commission 
getroffen.
	        
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