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ie Bindezeit zu 1 Stunde festzustellen. Für einen
dvorläufige Bestimmung der Bindezeit ist in den neue
Bedingungen die Kuchenprobe beibehalten worden,
die für praktische Zwecke sich sehr eignet.
Zu 85. Es ist kein Unterschied gemacht worden,
ob der Portlandeement für Luft- oder Wasserbauten ?
zur Verwendung kommt, er soll unbedingt volumbe-
ständig sein. In dieser Hinsicht ist es im Falle der
abgekürzten Methode die Darrprobe, welche gemäss den
neuen Forderungen die grösste Anwendung finden wird. “%
Zu 8 7. Es wird gefordert, sowohl die Festigkeit
des Mörtels 1:3, wie auch die des reinen Cementes zu
bestimmen, namentlich die Zugfestigkeit; für diesen
Zweck ist der Apparat von Michaelis normirt.
Die Commission und der Conseil des Ministeriums
haben übereinstimmend erklärt, dass keine Nothwen-
digkeit besteht, die technischen Bedingungen für die
Uebernahme der Portlandeemente durch Bestimmung
der Druckfestigkeit zu erschweren, da die Zugfestigkeit,
und namentlich die Forderung, die Zugfestigkeit so-
wohl des Mörtels, wie des reinen Uementes zu be-
stimmen, eine völlig zuverlässige Beurtheilung der
Cemente gewährleistet. Das Verhältniss zwischen
Druck- und Zugfestigkeit der Mörtel in normaler Con- AR
sistenz varlirt zwischen ziemlich engen Grenzen, die
— wenigstens für die Praxis — ohne Belang sind.
Diese Resolution auferlegt indessen der centralen
Prüfungsstation ohnehin die Pflicht, die Cemente auch W
auf Druckfestigkeit zu prüfen, damit bei der weiteren
Fabrikation derselben das Verhältniss zwischen Zug-
und Druckfestigkeit einer steten Controle unterliege.
Die neuen Bedingungen bieten auch die Möglichkeit,
die Controlproben abgekürzt — namentlich in 7 Tagen
— durchzuführen; denn die ganze Praxis der Ueber-