Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

      
   
   
     
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
     
  
a 
genügt, inbegriffen die Bedingung, dass das 
Netto-Gewicht des Cementes auf dem Fasse 
angegeben sein muss. 
Unterzeichnet: 
Minister der Wegecommunicationen, 
Staatssecretair Hübbenet. 
Technische Bedingungen für die Annahme von Portland- a 
Cementen bei Arbeiten im Ressort des Ministeriums der 
Wegecommunicationen. 
(Aus dem Russischen übersetzt von Ing. C. Philipp und in Ueber- | 
einstimmung mit der Redaetion der Rig. Ind.-Ztg. revidirt von 
Prof. Belelubsky.) 
  
S 1. Bestimmung des Portland-Cementes 
und seine Zusammensetzung. 
a) Portland-Cemente sind Producte, welche aus | 
natürlichen Kalkmergeln oder künstlichen Mischungen | 
von Materialien, welche Thon und kohlensauren Kalk 
enthalten, durch Brennen derselben bis zur Sinterung 
und darauf folgende Zerkleinerung bis zur Mehlfeinheit 
gewonnen werden. Der sogenannte hydraulische Modul 
oder das Verhältniss der Summe der Gewichtsmengen v 
von Caleiumoxyd (CaO) und Alkalien (K,O + Na,0) | 
zur Summe der Gewichtsmengen Kieselerde (SiO,), | 
Thonerde (Al,0,) und Eisenoxyd (Fe,0,) darf im | 
Portland-Cement nicht weniger als 1,7 und nicht mehr 4 
als 2,2 betragen*). Die Menge der Schwefelsäure und | 
der Magnesia im fertigen Portland-Cemente (d. h. nach 
Zusatz fremder Beimengungen zum gebrannten Product) 
darf nicht grösser als 1,75 % resp. 3% sein. 
*) Ca0 + Na,0 +K,O 
SiO, + AlL,O, + F,O, 
  
  
=. 1,7 bis 2,9. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.