Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

    
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8 3. Geringstes specifisches Gewicht des 
Portland-CGementes. 
Das specifische Gewicht des Portland- 
Gementes darf nicht weniger als 3,05 betragen. 
Das speeifische Gewicht wird vermittelst eines 
Volumometers bestimmt; letzteres besteht aus einem 
Glasgefäss mit einer Röhre, die in 1/0 cm? getheilt ist. 
Nachdem man das Glasgefäss bis zum Nullstrich 
der Theilung auf der Röhre wit Terpentinöl gefüllt 
hat, schüttet man allmälig 100 9 Cement (bis auf mg 
genau abgewogen) in dasselbe, den ganzen Apparat 
dabei rüttelnd und an die Röhre klopfend. Nach 
Entfernung der Luft schliesst man die Röhre mit 
einem Pfropfen, wartet 10—15 Minuten, bis die Flüs- 
sigkeit klar geworden ist, und liest den Stand dersel- 
ben (am tiefsten Punkt der concaven Oberfläche) ab. 
Der Quotient aus dem Gewicht des hineingeschütteten 
Cementes und dem Volumen, welches derselbe im 
Volumometer einnimmt, giebt alsdann das specifische 
Gewicht des Cementes. Es ist auch darauf zu achten, 
dass sich die Temperatur während des Versuchs nicht 
ändert, und dass sowohl der Apparat, wie auch das 
Terpentinöl und der Cement, möglichst lange einer 
gleichen Temperatur ausgesetzt sind. Das Mittel aus 
2 Bestimmungen giebt das specifische Gewicht des 
untersuchten Cementes. 
84. Bedingungen der Abbindungsverhält- 
nisse des Portland-CGementes. 
a) Der Portland-Cement muss langsam bin- 
dend sein, d. h. er soll nicht vor /a Stunde, 
gerechnet von dem Moment, in welchem man 
Wasser zum Cement giebt, zu binden beginnen, 
und nicht vor 1 Stunde, und nicht später als 
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