Full text: Technische Bedingungen für die Übernahme der Portland-Cemente in Russland (Verordnung vom 12. Mai 1891)

  
    
   
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reinem Portland-Cement besteht. Vor 
Abstreichen des überschüssigen Mörtels von den 
gefüllten- Metallformen ist die Marmorplatte, 
auf. welcher letztere liegen, an einem Ende 
aufzuheben und einige Male schwach gegen den 
Tisch zu stossen. Die Formen werden auf die 
Platte mit einer Unterlage von etwas feuchtem 
Fliesspapier geleset. 
Anmerkung 2. Betreffend die Herstellung 
von Probekörpern aus Mörtel, der aus 
einer Mischung von Portland-Cement 
und Sand besteht. Der Mörtel wird mit 
einem 250 9 schweren eisernen Spatel so lange 
in die Form hineingestampft, bis sich auf der 
Oberfläche desselben Wasser zeigt; alsdann wird 
der überschüssige Mörtel abgestrichen und die 
Oberfläche des die Form ausfüllenden Breies 
mit einem Messer geebnet. 
Das Hinzufügen von Mörtel und abermaliges 
Einstampfen ist nicht gestattet. 
Die Prüfung der Probekörper erfolgt auf dem 
Apparat von Michaelis, und zwar gleichzeitig an 
sechs Probekörpern; die Durchschnittsziffer aus 
den vier grössten bei der Prüfung sich ergebenden 
Festigkeitswerthen giebt die mittlere Festigkeit des 
geprüften Portland-Cementes. 
Die Probekörper aus reinem Mörtel, wie auch 
aus Sandmörtel, müssen die ersten 24 Stunden in der 
Luft in einem feuchten Raume verbleiben, werden 
hierauf ins Wasser gelegt und in demselben unmittelbar 
bis zur Vornahme der Prüfung aufbewahrt. Das Wasser, 
in welchem die Probekörper liegen, ist wenigstens 
1 Mal in der Woche zu erneuern. 
Allgemeine Anmerkung. Der Apparat von 
Michaelis ist ein Hebelapparat mit doppelter 
Uebertragung. Ist das Verhältniss. der Hebel- 
arme = 10:1 und 5:1, der Querschnitt des 
  
  
 
	        
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