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28 Vierter Abſchnitt.
Balkenfache gelegt werden müßte, wie hier in Fig. 254 A vorgeftellee worden.
Hiebei ift aber zu bemerfen, daß der Auserier ab fo weit von den Sparren
zurück bleiben muß, daß man auf wenigſtens 3 Fuß, von der Linie ab bis cd
noch frei unter den Sparren weggehen kônne, wie das Profil Fig. 254 B, ſol-
ches deutlich macht, Bei Manſardedächern und Bohlendächern, kann man, wie
die -Fig. C zeiget, ſchon näher mit dem Auscericce gegen die äußern Wände vor-
gehen, weil dieſe Sparren eine ſteilere Stellung haben.
Anm. Aus eben dieſen Gründen iſt, wenn eine Bodentreppe gebrochen werden müßte, ſel,
bige nicht, wie Fig. 255 A anzulegen, ſondern wie Sig. 255 B, wobei das Podeft m-nod
fo tief herabliegen muß, daß man unter den Sparren weggehen kann.
4) Uederhaupt muß vor dem Auftrite einer Treppe und ebenmäßig bei
dem Austritt, ein freier Raum von 4 bis 5 Fuß breit vorhanden ſeyn.
5) Jſſt wohl keine Regel leichter, gegen welche aber doch öfters gefehlet
wird, als daß entweder die Treppen ſo angelegt, oder doch die Th
ſtalt disponiret werden müſſen, daß wenn man durch ſelbige unter den Trep-
pen weggehen muß, die untere Kante der Treppenwange, wenigſtens die Thür-
Öfnung nicht näher als in dem Punkt a, Fig. 256 berühren müſſe.
Eben dieß würde bei Vorgelege - Thüren zu beobachten ſeyn, wenn es
nicht überhaupt am beſten wäre, gar fein Vorgelege unter den Treppen anzu-
legen, es ſey denn daß die Treppen wie in Fig. 257 ſchon hoch darüber weg.
gingen.
Wie leicht kann ſi nicht die hölzerne DVorgelegethüre, oder das zum Lrod
lege gebrachte Holz entzünden, modurd) die Treppe felbft als
diefer gefährlichen Anlagen giebt es indeffen die Menge,
Dei dem Entwurf eines Gebäudes könnte man nun zuerſk die bes
queme Anlage der Treppen anordnen, und dag übrige, beſonders die Thüren
und Durchgänge, Vorgelege nnd Fenſter darnach einrichten, Weil aber das-
durch öfters wieder andere Unbequemlichkeiten entſtehen würden, ſo iſt man mice
Treppenanlagen mehrentheils in dem bei weitem ſhlimmern Fall, ſich nach der
feſtgeſeßten Anlage der Fluhre und der übrigen Zimmer und ihrer Eingänge
zu richten; beſonders wenn in alten ſchon vorhandenen Gebäuden, Abänderun-
gen oder andere Einrichtungen getroffen werden ſollen. Dabei ſind die Fálle
und. Vorkommenheiten fo vielfältig und mancherlei, daß eg unmöglich iſ, ſie
alle aufzuzählen, und ſo würden auch viele anzunehmende Beiſpiele, doch ſelten
geradezu Anwendung finden, Es bleibe daher nichts übrig, als die im vorhes
rigen gegebenen Hauptregeln und deren Anwen
dung bei gehöriger Ueberlegung,
anzuempfehlen, wobei wiederholentlich zu erinnern, daß es guc ſeyn wird, bei
üren derge-
nen in das Vorge-
bald ergriffen würde. — Auch