Full text: Handbuch der Land-Bau-Kunst (Zweiter Theil)

   
262 Vierter Abſchnitt. 
Auch hat der Tifchler- Meifter KRarfting zu Hannover, ſchon ſeit 28 | 
Jahren dergleichen ausgelohetes Holz zu Meubles verarbeiter, welches bei der- | 
gleichen immer im Trocknen bleibenden Arbeiten, niche ſo merklich gequollen oder 
fi ausgedehnt haben ſoll, als anderes Holz; indeſſen hat der unbedeutende 
Vorzug des ausgeloheten Holzes auch hierbei nicht die Umſtände und die Múhe 
verlohnet. 
Anm. Beildufig wird angemerket, daß in dem 7. Bande der ökönomiſchen Hefte oder 
Sammlungen von Nachrichten, Erfahrungen und Beobachtungen für 
den Land- und Stadtwirth von Leonhardi, Leipzig 1796. Nachrichten über 
die in Frankrei<h von Migneron angeſtellten Verſuche, das Bauholz dur< Kochen, zu 
allerlei Behuf bei dem Schifs-, Häuſer - und Brüeenbau zu krümmen oder zu biegen, 
angeführet werden, über deren Zwe>mäßigkeit aber dem Praktiker noch viele Bedenklich: 
keiten übrig bleiben. 
$. 109. 
Von E E Die Verfertigung der Thüren gehört zwar nicht durchweg unter die 
pan zwar Rubrike der Tiſchler - Arbeit, indem diejenigen, wobei fein Leim gebraucht wird, 
zuerſt von auch von dem Zimmermann angefertiget. werden dürfen: denn nach den Privi- 
den Thüren, (¿gien ſcheidet der Gebrauch des Leims, die Tifchler- Arbeiten von den Zimmer 
Arbeiten; das heißt, alle diejenigen Arbeiten wozu nicht bloß Nägel, ſondern 
auch Leim gebraucht wird, dürfen die Zimmerleute nicht anfertigen. Jndeſſen 
ſcheint es der Ordnung gemäßer, alle Arten von Thüren hier zu beſchreiben. 
Die: Thüren erhalten ihre Benennungen von der Arc der Zuſammen- 
| | fesung ihrer einzelnen Theile ; es giebt alſo 
M 1) gefpundere Thüren mic aufgenagelten Leiften, wohin auch 
die verdoppelten Thüren gehören. 
2) Berleimte oder geleimte Thüren mit eingefchobenen 
| Leiſten. 
| 3) Eingefaßte Thüren, oder ſolche, welche mit Einfaſſungen an | 
den Seiten herum und mie einem Queer- Stücke verſehen ſind, zwiſchen 
welchen ſich die ſo genannten Füllungen befinden. Sind die Bretter | 
dieſer Füllungen dergeſtalt in die Einfaſſungen und Dueer:Stüde ein | 
gefest, daß fie auf einer Seite der Thüre vertieft, auf der andern aber 
erhoben erſcheinen, oder daß ſie vor der Einfaſſung vortreten, ſo wird 
1 von einer ſolchen Thüre geſagt, daß ſie auf einer Seite rechts, 
M oder überfchoben ſey. 
Anm. Diejenige Seite, auf welcher die Füllung vertieft iſt, wird jederzeit nad dem anfehn: 
lichſten Zimmer gekehrt z z. DB. bei einer Kammerthür, kömmt dieſe Seite nach der Stube 
M zu, die andere aber auf welcher die Fällung! vortritt, in die Kammer. 
   
    
   
   
   
     
    
   
    
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
   
      
   
	        
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