Full text: Anweisung zur landwirthschaftlichen Baukunst (Dritten Theils erste Abtheilung, Ersten Theils erste Abtheilung)

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u, zwar beſond, v. d.tehmſchindel-Dächern, 119 
ftarfe, gut mit Lehm.durhwirkte Strohwurſt a Fig. 653 
in den Winkel des Forſtes gelegt , und daſelbſt ange- 
bunden, und auf gewöhnliche Art wird nach S. 110 X. 
mit Strohlehm eine Forſtabrundung darauf gemacht. 
Anm. Hier könnte die, im zweiten Theile ©. 255 
Rig. 175 A und B angegebene Verfürfiung mit dem Vor- 
theil eines beſſern Ausſehens angewendet werden. 
Zu einer Quadratruthe Dach von dieſer Art ges 
hören ungefähr ıı bis 1200 Pfund Stroh, 10 Kubik- 
fuß Lehm und 6 Stúck Bandſtöcke. Das Arbeitslohn. 
für Anfertigung der Lehmſchindeln wird .mit 1 Thaler 
8 Groſchen, die Stroheinde>ung mit 1 bis 15 Thaler, 
und der laufende Fuß Verförſtung mit 6 Pfennigen 
bezahlt, 
Anm. In einigen Gegenden wird fogarı nur 18 Groſchen 
bezahlt, woraus alſo zu fohlieen ift, nicht nur, wie ſchr 
es auf die Fertigkeit der Arbeiter ankommt, ſondern auch, 
wie weit es in der Fertigkeit dabei gebracht werden Fanı. 
Diejenigen Lehmfhindeln, womit die mehrften 
Hâuſer in der Stadt Camin bede>t find, weichen ge- 
gen die eben beſchriebenen nur darin ab, daß das Stroh, 
ehe man es mit Lehm beftreicht, freugweis über den 
Tiſch nach Fig. 62 B gelegt, dann erſt mit Lehm bee 
ſtrichen, und tüchtig durchgekneket wird, die Aehren- 
enden des Strohes aber nach oben überſchlagen werden, 
und an einem Ende ein Schindelſto> auf gewöhnliche 
Art eingelegt, auch fogleih auf der andern Seite mit 
Lehm beſtrichen wird. 
Anm. Zu dieſer Art Lehmſchindel - Dächer gehören auf a 
Quadratruthe ‘6. Kubikfuß Lehm und 1020 Pfund Stroh, 
und das’ Arbeitslohn wird, für die Lehmſchindelú zu 
machen, auh ſolche nebſt dem Strohdache auſzude>en, 
daſelbſt mit 5 Thalern bezahlt. 
 
	        
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